03-08-2012 10:40
Hallo
Habe vor mehr als zwei Wochen einen Artikel ersteigert und sofort überwiesen, Lieferung blieb aus, nach dreimaliger höflicher Anfrage mit null Reaktion teilte ich dem Verkäufer mit, nun den Artikel zu melden falls er sich nicht innerhalb der nächsten drei Werktage meldet.
Am nächsten Tag hat dieser einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnet, obwohl die Zahlung definitiv und richtig gebucht ist. Heute habe ich im Gegenzug einen Fall wegen eines nicht gelieferten Artikels eröffnet. Aber welche Möglichkeiten habe ich, falls der Verkäufer sich trotz allem nicht bewegt. Eine solche Dreistigkeit habe ich noch nie erlebt.
Lieben Dank im Voraus für etwaige Rückmeldungen.
Doch, solche Dreistigkeit kommt mittlerweile häufig vor!
Bei Zahlung per Überweisung ist man als Käufer den Launen unseriöser Verkäufer
hilflos ausgeliefert und hat nur Scherereien.
Es war ein großer Fehler von eBay, Verkäufern ein solch mächtiges Bestrafungs-
instrument in die Hand zu geben, das geradezu zum Mißbrauch einläd.
Hier im Forum wird ja auch immer wieder zu einer solchen Vorgehensweise geraten.
eBay glaubt immer dem Verkäufer und bestraft den Käufer mit einer Verwarnung.
Der Käufer muß dann aktiv werden und eBay seine Unschuld beweisen, um die
unberechtigte Verwarnung gelöscht zu bekommen. Bis dahin muß er mit den
damit verbundenen Einschränkungen leben.
Deshalb:
N I E M A L S per Überweisung bezahlen !!!
Nur noch mit PayPal. Dann kann der VK solche Spielchen nicht machen.
PayPal-Zahlungen sind bei eBay registriert. Ein Fall kann dann gar nicht
erst eröffnet werden. Offene Fälle werden bei Eingang der PayPal-Zahlung
sofort geschlossen (innerhalb von Sekunden). Der Verkäufer kann dann
nicht mehr warheitswidrig behaupten, keine Zahlung erhalten zu haben,
um den Fall mit einer Verwarnung für den Käufer zu schließen.
Auch wegen der extrem knappen eBay-Fristen von 4 Tagen ist Überweisung
als Zahlungsmethode bei eBay ungeeignet. (übers Wochenende/Feiertage
gar nicht einzuhalten) Es zählt der Zahlungseingang auf dem Konto des VK.
Streng genommen muß der Käufer gegenüber eBay nachweisen, daß der VK
die Zahlung vor Schließung des Falles erhalten hat. Ansonsten ist die Verwarnung
berechtigt.
Du bist aber sicher, daß die Überweisung korrekt ausgeführt wurde, oder?
Noch ein Argument, das gegen Überweiung spricht. Man hat keine Kontrolle,
von Fehlbuchungen erfährt man erst, wenn die eBay-Fristen längst abgelaufen sind.
Von Nachforschungsaufträgen der Bank gar nicht zu reden...