am 06-02-2018 00:51 - zuletzt bearbeitet am 06-02-2018 01:29 von pat
In meinem Fall erwerbe ich einen gebrauchten Plattenspieler bei einem „Großhändler“ mit „Garantie“ und „Rücksendegarantie“. Der Verkäufer mißachtet beim Verpacken des Gerätes die Bedienungsanleitung, welche vorschreibt, der Plattenteller müsse gesichert werden. Das Gerät gibt beim Probelauf bei mir angekommen nur gruselige Geräusche von sich.
Als ich das Gerät wieder in der ursprünglichen Weise verpacke klappert das Gerät sehr unschön. Ich recherchiere nach der Bedienungsanleitung, finde das Original als Scan im Netz. Diese besagt, das zum Versand des Gerätes der Plattenteller mit Schrauben gesichert werden muss. Also packe ich das Gerät wieder aus und befestige ein Polster aus Noppenfolie zwischen Plattendeckel und Plattenteller. Die Geometrie und die Sicherung der Noppenfolie verhindern ein Verrutschen des Plattentellers wie auch eine weitere Beschädigung des Tonabnehmers.
Nach erneutem Einpacken klappert nichts mehr. Nach Eingang beim Händler behauptet dieser, die Noppenfolie hätte den Abtaster beschädigt. Ich weise den Händler darauf hin, dass er den Plattenteller nicht ordnungsgemäss vor Versand gesichert hat und sende ihm Auszüge der Bedienungsanleitung zu. Der Händler bleibt bei seiner Anschuldigung, geht auf meinen Hinweis nicht ein, bestreitet den Sachverhalt aber auch nicht! Offensichtlich hat der Plattenteller auf dem Weg zu mir den Abtasterbeschädigt!
Der Händler verlangt von mir den Ersatz des Abtaster, was ich verweigere, da er die Sicherung unterlassen hat und somit die Beschädigung zu vertreten hat. In dem darauf folgenden Fall entscheidet der Götterrat bei ebay der Verkäufer hätte Recht und ich bekomme weder ein Gerät, noch meine Kaufsumme zurück. Niemand bei ebay nimmt meine Hinweise auf die fehlende Sicherung des Plattentellers auf. Es werden ausschließlich die Interessen solcher Umsatz bringenden „Großhändler“ geschützt, de kleine Kunde wird mit Füßen getreten. Ich bin mir sicher, vor jedem Gericht der Welt nach Sachlage Recht zu bekommen, allerdings werde ich für eine Summe von knapp 100,€ nicht die Umstände auf mich nehmen. Vielleicht ein Fall für die Zeitung oder für Escher ???
Was nutzt dem Kunden eine Garantie oder Rücksendegarantie, wenn so entschieden wird.....
Ich kann nur jeden Kunden warnen, bei my-upcycling etwas zu kaufen. Der technische Sachverstand des Verkäufers ist zweifelhaft, seine Garantien sind nichts wert !!!
Ich bin jetzt knapp 100,-€ los und habe keinen Artikel dafür bekommen.
Hat jemand eine Idee, sich zu wehren?
dagobert_herzilein
schrieb:In meinem Fall erwerbe ich einen gebrauchten Plattenspieler bei einem „Großhändler“ mit „Garantie“ und „Rücksendegarantie“. Der Verkäufer mißachtet beim Verpacken des Gerätes die Bedienungsanleitung, welche vorschreibt, der Plattenteller müsse gesichert werden. Das Gerät gibt beim Probelauf bei mir angekommen nur gruselige Geräusche von sich.
Als ich das Gerät wieder in der ursprünglichen Weise verpacke klappert das Gerät sehr unschön. Ich recherchiere nach der Bedienungsanleitung, finde das Original als Scan im Netz. Diese besagt, das zum Versand des Gerätes der Plattenteller mit Schrauben gesichert werden muss. Also packe ich das Gerät wieder aus und befestige ein Polster aus Noppenfolie zwischen Plattendeckel und Plattenteller. Die Geometrie und die Sicherung der Noppenfolie verhindern ein Verrutschen des Plattentellers wie auch eine weitere Beschädigung des Tonabnehmers.
Nach erneutem Einpacken klappert nichts mehr. Nach Eingang beim Händler behauptet dieser, die Noppenfolie hätte den Abtaster beschädigt. Ich weise den Händler darauf hin, dass er den Plattenteller nicht ordnungsgemäss vor Versand gesichert hat und sende ihm Auszüge der Bedienungsanleitung zu. Der Händler bleibt bei seiner Anschuldigung, geht auf meinen Hinweis nicht ein, bestreitet den Sachverhalt aber auch nicht! Offensichtlich hat der Plattenteller auf dem Weg zu mir den Abtasterbeschädigt!
Der Händler verlangt von mir den Ersatz des Abtaster, was ich verweigere, da er die Sicherung unterlassen hat und somit die Beschädigung zu vertreten hat. In dem darauf folgenden Fall entscheidet der Götterrat bei ebay der Verkäufer hätte Recht und ich bekomme weder ein Gerät, noch meine Kaufsumme zurück. Niemand bei ebay nimmt meine Hinweise auf die fehlende Sicherung des Plattentellers auf. Es werden ausschließlich die Interessen solcher Umsatz bringenden „Großhändler“ geschützt, de kleine Kunde wird mit Füßen getreten. Ich bin mir sicher, vor jedem Gericht der Welt nach Sachlage Recht zu bekommen, allerdings werde ich für eine Summe von knapp 100,€ nicht die Umstände auf mich nehmen. Vielleicht ein Fall für die Zeitung oder für Escher ???
Was nutzt dem Kunden eine Garantie oder Rücksendegarantie, wenn so entschieden wird.....
Ich kann nur jeden Kunden warnen, bei my-upcycling etwas zu kaufen. Der technische Sachverstand des Verkäufers ist zweifelhaft, seine Garantien sind nichts wert !!!
Ich bin jetzt knapp 100,-€ los und habe keinen Artikel dafür bekommen.
Hat jemand eine Idee, sich zu wehren?
dagobert_herzilein
Servus @dagobert_herzilein
Ich habe nun schon öfter gelesen,
dass Verkäufer einen Schaden nach Rücksendung monieren.
Was meinst Du eigentlich mit Schaden am "Abtaster" ?
Soll der ganze Arm was haben oder nur das Tonabnehmersystem ?
Das Problem liegt auch im Rückgabeprozess,
den Ebay anbietet.
Hier werden Fälle von "Reklamation" und Widerruf ungünstig in einen Topf geworfen.
Bei einem Sachmangel hättest Du "nur" ein Recht auf Nacherfüllung gehabt.
Den Sachmangel teilt man mit
und kann hier wohl nur zur Reparatur zurücksenden.
Bei einem Widerruf - was Du wohl mit "Rücksendegarantie" meinst - sendest Du zurück,
weil Du es Dir anders überlegt hast.
Dann anders zu verpacken
und bei Beschwerde des Verkäufers erst einen anderen Sachmangel zu monieren ist unklug.
Daran ändert auch der "Käuferschutz" nichts.
Der Verkäufer ist allerdings berechtigt,
eine Verschlechterung an der Kaufsache,
welche Du verursacht hast,
in Abzug von der Erstattungssumme zu bringen.
Ob das in diesem Fall den kompletten Kaufbetrag betrifft,
kann ich mir nicht vorstellen.
Ebay ist noch schlechter als Paypal bei solchen Themen.
Damit muss man sich aber auch irgendwann abfinden.
Der Käuferschutz ist fast nur bei Nichtversand eine Absicherung
und nur in bestimmten Fällen bei abweichenden Artikeln.
Durch das allgemein akzeptierte Vorkassesystem und indem man vergisst,
dass Ebay und Paypal nicht mit Amazon gleichzusetzen sind,
schleichen sich bei Käufern und Verkäufern vermehrt Fehler im rechtlich ordentlichen Umgang ein.
Der Verkäufer ist gewerblich
und muss beweisen,
dass Du für den Fehler am "Abtaster" verantwortlich ist.
Nicht andersherum.
Hier bleibt Dir nur der Schriftwechsel mit dem Verkäufer.
Ich würde ihm mitteilen,
dass er deutsches Recht und Paypal bzw. Ebay besser nicht gleichsetzt
und eine datierte Frist zur Erstattung setzen.
Dann kann man den ganzen Zirkus mit Mahnung et cetera durchziehen.
schrieb:In meinem Fall erwerbe ich einen gebrauchten Plattenspieler bei einem „Großhändler“ mit „Garantie“ und „Rücksendegarantie“. Der Verkäufer mißachtet beim Verpacken des Gerätes die Bedienungsanleitung, welche vorschreibt, der Plattenteller müsse gesichert werden. Das Gerät gibt beim Probelauf bei mir angekommen nur gruselige Geräusche von sich.
Als ich das Gerät wieder in der ursprünglichen Weise verpacke klappert das Gerät sehr unschön. Ich recherchiere nach der Bedienungsanleitung, finde das Original als Scan im Netz. Diese besagt, das zum Versand des Gerätes der Plattenteller mit Schrauben gesichert werden muss. Also packe ich das Gerät wieder aus und befestige ein Polster aus Noppenfolie zwischen Plattendeckel und Plattenteller. Die Geometrie und die Sicherung der Noppenfolie verhindern ein Verrutschen des Plattentellers wie auch eine weitere Beschädigung des Tonabnehmers.
Nach erneutem Einpacken klappert nichts mehr. Nach Eingang beim Händler behauptet dieser, die Noppenfolie hätte den Abtaster beschädigt. Ich weise den Händler darauf hin, dass er den Plattenteller nicht ordnungsgemäss vor Versand gesichert hat und sende ihm Auszüge der Bedienungsanleitung zu. Der Händler bleibt bei seiner Anschuldigung, geht auf meinen Hinweis nicht ein, bestreitet den Sachverhalt aber auch nicht! Offensichtlich hat der Plattenteller auf dem Weg zu mir den Abtasterbeschädigt!
Der Händler verlangt von mir den Ersatz des Abtaster, was ich verweigere, da er die Sicherung unterlassen hat und somit die Beschädigung zu vertreten hat. In dem darauf folgenden Fall entscheidet der Götterrat bei ebay der Verkäufer hätte Recht und ich bekomme weder ein Gerät, noch meine Kaufsumme zurück. Niemand bei ebay nimmt meine Hinweise auf die fehlende Sicherung des Plattentellers auf. Es werden ausschließlich die Interessen solcher Umsatz bringenden „Großhändler“ geschützt, de kleine Kunde wird mit Füßen getreten. Ich bin mir sicher, vor jedem Gericht der Welt nach Sachlage Recht zu bekommen, allerdings werde ich für eine Summe von knapp 100,€ nicht die Umstände auf mich nehmen. Vielleicht ein Fall für die Zeitung oder für Escher ???
Was nutzt dem Kunden eine Garantie oder Rücksendegarantie, wenn so entschieden wird.....
Ich kann nur jeden Kunden warnen, bei my-upcycling etwas zu kaufen. Der technische Sachverstand des Verkäufers ist zweifelhaft, seine Garantien sind nichts wert !!!
Ich bin jetzt knapp 100,-€ los und habe keinen Artikel dafür bekommen.
Hat jemand eine Idee, sich zu wehren?
dagobert_herzilein
Lange Rede - kurzer Sinn:
Wenn es Dir wert ist, schalte einen Anwalt ein.