02-06-2017 23:20
Hallo, am Ende April habe ich zwei Artikel bei einem Ebay-Verkäufer per Banküberweisung mit MasterCard (da der Verkäufer kein PayPal-Konto hat), gekauft. Leider, Falsche Waren bekommen, keine originale Ware! Ich habe bei Ebay Fall geöffnet, aber erhalte keine positive Resultate und der Verkäufer gibt keine Antwort und ist derzeit auf Ebay nicht aktiv. Ein paar Fragen - kann ich das Problem beenden? Ist es möglich das Geld zurückerhalten, welche Variante ist möglich? Wass kann ich als Nächsten tun? Danke
LG.
Per Überweisung bezahlt auf ein Konto in Polen 😄
Wundert es hier jemanden, wenn die Artikel Fälschungen sind?
Originale kauft man im Laden und nicht übers Netz in Osteuropa.
Ich kann nur immer wieder raten:
Finger weg von Vorkassse per Überweisung.
Nur noch mit PayPal kaufen. Überweisung nur bei Beträgen,
bei denen man einen Totalverlust verkraften kann.
Aber Du hast ja wenigstens Ware erhalten, wenn auch anscheinend
keine echte, aber das war bestimmt schon am Preis zu erkennen, oder?
😉
Jetzt viel Spaß damit, aber bitte nicht weiterverkaufen.
Das ist nämlich verboten.
Hallo @sekreterin3161
wie darf ich mir das denn vorstellen: Banküberweisung mit MasterCard. Ist das Geld von Deinem Bankkonto zum Bankkonto des Verkäufers geflossen oder direkt von Deiner Kreditkarte auf das Bankkonto und die Kreditkartenfirman hat dann das Geld von Deinem Konto per Lastschrift eingezogen?
Im letzteren Fall solltest Du Dich mal bei der Kundenhotline Deiner Kreditkartenfirma schlau machen, ob es die Möglichkeit gibt, die Zahlung wieder zurück holen zu lassen. Bei Kreditkartenzahlungen ist sowas eigentlich immer möglich, kann allerdings sein, dass dafür eine Gebühr berechnet wird.
Versuchen würde ich es an Deiner Stelle einmal.
Bei Überweisung gips nix von eBay!
Da hilft nur eine rechtliche Verfolgung Deines Problems, wenn der vermutlich private Verkäufer sich stur oder tot stellt.
Also entweder ab zur Polizei mit Artikeln und allem, was zum Angebot und dem Verkauf incl. Adresse des Verkäufers von Dir zusammentragbar ist. Meint. Ausdrucken und zusätzlich auf dem PC speichern.
Oder evtl. bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung mal einen Anwalt Deines Vertauens befragen.
ABER:
Bitte zu bedenken, dass die Polizei bei Markenrechtsverletzung / Produktpiraterie Deine "nicht originale Ware" nicht nur zur Beweissicherung einbehalten wird, sondern diese nach einem eventuellen Verfahren bzw. eigentlich zu erwartender Einstellung aus genau diesem Grunde der Vernichtung zuführen wird.
Es ist leider fast immer eine Frage des Wertes (bzw. ob der Verkäufer nahezu gewerblich gefälschte Artikel veräußert hat), ob so ein Prozedere auch den von Dir gewünschten Erfolg hat.