02-06-2017 10:15
Artikel: 4x Original BMW 3er E36 E46 Z3 7J X 16 Zoll Felgen LK 5x120 ET31 1095058, Artikelnummer: 361826021809
Kurz, nachdem ich den Artikel bei eBay kaufte und bezahlte, kontaktierte mich der Verkäufer schriftlich und telefonisch, um mir mitzuteilen, dass das Angebot fehlerhaft sei und er mir keine Original BMW-Felgen zusenden könne sondern andere, da die angebotenen Felgen nicht auf meinen PKW passen würden. Der Verkäufer glich mit mir am Telefon meine PKW-Daten ab und versicherte mir, dass er mir passende Felgen für mein Auto zusenden würde. Ich erhielt zusätzlich einen Preisnachlass, da der Verkäufer mir keine Original BMW-Felgen passend zu meinem PKW liefern konnte. Ich erhielt die Lieferung ziemlich schnell und bewertete den Verkäufer positiv - auch auf Grund des netten Telefonates und des Preisnachlasses. Da die Felgen für meine Sommerreifen gedacht waren und das Wetter noch zu kalt dafür war, habe ich zunächst nur meine Sommerreifen auf die gekauften Felgen von einer Werkstatt aufziehen aber noch nicht auf meinen PKW montieren lassen. Ich nahm die Räder danach wieder mit nach Hause und montierte sie als die Temperaturen milder wurden. Erst da konnte ich feststellen, dass die Felgen gar nicht auf meinen PKW passen. Der Bremssattel ragt durch die Felgenöffnung und blockiert die Räder. Ich reklamierte sofort beim Verkäufer und fahre seitdem wieder mit Winterreifen. Trotz regem Schriftverkehr ist der Verkäufer uneinsichtig weil angeblich eine 1-monatige Frist überschritten sei und ich positiv bewertet hätte. Sowas darf doch aber nicht sein! Im ursprünglichen (fehlerhaften) Angebot stand übrigens eine Einpresstiefe von 31. Geliefert hat der Verkäufer eine Einpresstiefe von 42. Lt. meinen Felgen, die ich gerade mit den Winterreifen auf meinem PKW fahre, muss es aber eine Einpresstiefe von 47 sein!!! Fakt ist auch, dass der Verkäufer die Einpresstiefe am Telefon überhaupt nicht wissen wollte, und nun diskutiert er aber darüber und will den Artikel nicht zurücknehmen. Was kann ich tun? eBay kann ich nicht einschalten. Da kommt immer die Meldung, dass ich dazu keine Berechtigung hätte. Wahrscheinlich, weil der Kauf schon länger her ist...
Meine Meinung: Gerechterweise hat der Verkäufer die Felgen wieder zurück zu nehmen und die mir bereits entstandenen Kosten sowie die Rücksendekosten zu tragen, da es eindeutig sein Fehler ist. Der Kaufpreis betrug 69,- Euro abzüglich 19,- Euro Preisnachlass und zuzüglich 25,- Euro Versand. Außerdem sind mir bereits Kosten für das Aufziehen meiner Reifen auf die falschen Felgen i.H.v. 48,- Euro entstanden, die der Verkäufer ebenfalls tragen muss sowie die Kosten für das wieder Herunterziehen der falschen Felgen von den Reifen, damit ich diese zurücksenden kann.
Unter der angegebenen Artikelnummer wird mir kein Artikel mehr angezeigt.
Ist wohl schon viel zu lange her.
Du schreibst leider nicht, ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist und
wie Du bezahlt hast.
Wahrscheinlich werden Dir ohnehin nur noch ein Rechtsanwalt und
ein Sachverständiger helfen können.
Allerdings hättest Du doch sofort prüfen können, ob die Felgen an Dein Auto passen.
Da es ein gewerblicher Anbieter ist, sollte er sehr wohl einen Artikel passend liefern können, wenn er ihn so beschreibt. Du hättest wohl immer noch das Recht auf Nachbesserung, was Du aber beim Händler selbst durchsetzen müsstest.
Tatsächlich schlecht für das eBay-Prozedere ist natürlich die bereits abgegebene positive Bewertung. Trotzdem ist er nicht raus aus seiner gesetzlichen Verpflichtung, bei nachweislicher Falschlieferung nachzubessern, hier also adäquaten Ersatz zur Verfügung zu stellen.
Ich denke mal, er beruft sich mit der "1-monatigen Frist" auf das Widerrufsrecht. Du möchtest hier aber nicht den Kauf widerrufen, sondern den gemäß seiner Artikelbeschreibung von Dir gekauften, passenden Artikel erhalten. Da ist er nicht raus aus der Nummer!
Natürlich hat Dein Verkäufer schon alle in der Artikelbeschreibung eingestellten eigenen Bilder entfernt. Wo er aber für ihn dummerweise nicht mehr zum Löschen herankommt, sind seine bei der Artikelbezeichnung oben stehenden, zu eBay hochgeladenen Artikelbilder.
Solltest Du nun rechtliche Schritte einleiten wollen, müsstest Du Dir alles zum Kauf gehörende (Bilder, Schriftverkehr, eBay-Kaufbenachrichtigungen etc.) ausdrucken und zusätzlich auf dem PC speichern.
Wobei, einer fiele mir noch ein: Hast Du per PayPal bezahlt? Wenn ja, rufe doch bitte mal beim dortigen Kundenservice an, ob sich in Deinem speziellen Fall noch was wegen Abweichung von der Artikelbeschreibung machen ließe.
https://www.paypal.com/de/selfhelp/contact/call
Hier zum Thema Käuferschutz:
https://www.paypal.com/de/selfhelp/article/wie-melde-ich-ein-problem-faq1128
Die Transaktionsnummer der Zahlung findest Du in Deiner Zahlungsbestätigung bzw. bei PayPal unter Deinen gesendeten Zahlungen.