03-03-2019 09:56
Der Verkäufer ist für die Richtigkeit seiner Angebote verantwortlich.
Verkauft er ein mit 750/18k gestempeltes Armband, dann hat es auch genau das zu sein.
Ist von einer Vergoldung nirgends die Rede (es gibt extra Kategorien/bzw. Artikelmerkmale dafür), dann kann er lange mit Anwalt drohen.
Finde es eh etwas merkwürdig das DER mit Anwalt droht.
Es dürfte auch eine Vergoldung nicht so gestempelt sein, das wäre dann sogar Betrug (evtl. unwissend vom Verkäufer, aber warum dann gleich die Drohung mit Anwalt?).
Auf Grund welcher Annahmen gehts du von Vergoldung aus?