26-09-2013 20:03
Hallo,
ich habe vor einigen Tagen Kinderstiefel ersteigert. Leider hat der Verkäufer das Paket vertauscht und ich habe stattdessen eine Schneehose u.a. erhalten.
Nachdem der Verkäufer eruiert hat wo die Stiefel gelandet sind, weigert sich der andere Käufer nun den falsch gelieferten Artikel "rauszugeben". Der Käufer will die Stiefel behalten.
Rückversand wurde angeboten.
Mir ist klar, dass sich der Verkäufer darum kümmern muss, scheint aber nicht zu klappen...
Der andere Käufer darf aber doch meine gekauften Stiefel nicht einfach behalten, oder? Ist das nicht quasi Unterschlagung?
Genervte Grüße ![]()
Lass dir dein Geld vom Verkäufer zurückzahlen und sende
ihm dann seine Ware zurück.
Alles andere ist viel zu stressig.