26-01-2013 01:51
Es geht um folgende Auktion:
http://www.ebay.de/itm/140903269120?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1497.l2649#ht_1918wt_932
Das Gerät ist wunderbar verpackt bei mir angekommen. Nun gibt es ein Problem: Es nimmt Sendungen auf und brennt DVDs, aber die DVDs lassen sich nicht finalisieren. Sie lassen sich nicht mal über den Brenner selbst abspielen, denn auch wenn man der DVD ansieht, dass etwas darauf gebrannt wurde, wird sie nur als "leer" erkannt. Entsprechend bekomme ich die Daten nicht vom Gerät herunter. Mit auswerfen, etc. schon alles versucht. Nachfrage beim VK ergab: Philips fragen, denn er selbst hat ewig keine DVDs gebrannt. Das Gerät ist aber als völlig funktionstüchtig beschrieben. Geschickter weise steht dort "Der Festplattenrekorder ist gebraucht und weist auf der Oberseite leichte Krazer auf. Er ist voll funktionsfähig." Kann der VK nun behaupten, dass er sich ja nur auf die Funktion der Aufnahme auf Festplatte bezogen hat?
Was kann ich nun tun? Habe ich überhaupt irgend welche Rechte? Oder einfach Pech gehabt? Von keinerlei Rücknahme/Gewähr steht da allerdings auch nichts...
Hallo, ich kenne mich mit diesen Recordern nicht aus. Aber, wenn voll funktionsfähig verkauft, muß es auch so sein.Da kann sie sich nicht rausreden: " habe ich schon Ewigkeiten nicht mehr gemacht!"
Deine VK hätte vor der Auktion den Recorder überprüfen müßen.
Mit allen Funktionen.
Auch beim Privatverkauf muß sie zurücknehmen.
Normalerweise geht das Zug um Zug.
Sprich: deine Vk überweist dir die Kosten für den Versand.
Du schickst den Artikel zur Überprüfung zu deiner VK.
Wenn sich der Defekt bestätigt, erstattet sie dir den Hinversand und den Kaufpreis.
Das setzt aber 100%iges Vertrauen voraus. Nicht das sie am Ende das Geld und den Artikel hat.?:| Will aber nichts unterstellen.
Du könntest über ebay einen Fall eröffen: Artikel weicht von der Beschreibung ab.Aber da mit Überweisung gezahlt, wird da nicht viel passieren.
Du mußt mit deiner Vk sprechen, wie du jetzt vorgehen sollst.
Das Gerät in einem Fachgeschäft überprüfen lassen, wird Kosten verursachen. Wäre sie bereit, diese dann zu übenehmen?
Oder sie nimmt komplett zurück und überweist dir den Kaufpreis und 2x Versandkosten.
Ihr müßt euch jetzt eingen.
Ansonsten bleibt dir nur der zivilrechtliche Weg.
LG ete210