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Garantieanspruch bei Dienstleistung

Hallo,

ich hatte eine Dienstleistung (Software-Update/Pflege) ersteigert, die ein Problem mit einem elektronsichen Gerät im August 2017 zu 80% behoben hat. Ich hatte dazu eine Garantie von 12 Monaten erhalten. Mit Ablauf der nächsten Monate trat das ursprüngliche Problem wieder zunehmend auf und ich nahm Kontakt mit dem Verkäufer auf. Der bat um Zusendung (auf meine Kosten) des Gerätes zwecks Prüfung, was ich dann tat. Zurück bekam ich das Gerät ohne jegliche Funktion mit dem Hinweis, es würde sich nun um ein Hardware-Problem handeln. Das Gerät hatte ich nun zur weiteren Prüfung einem Fachkundigen überlassen, der mir mitteilte, dass das ursprüngliche Problem schon mit dem abschließenden Totalausfall zusammenhing und die Dienstleistung bestenfalls ein Aufschub für die eigentliche Reparatur bedeutete. Nachdem ich den Verkäufer der Dienstleistung kontaktierte, nahm sich dieser nichts davon an und verweigerte auch eine Rückzahlung der unnützen Dienstleistung.

 

In der Bewertung im August 2017 hatte ich schon auf die 80%-Lösung verwiesen. Leider kann man den Verkäufer nicht auf die Garantieleistung bewerten, die hier meines Erachtens nicht erfolgte und somit eigentlich einen negativen Eintrag verlangt.

 

Kann ich nun etwas tun, bei dem ebay mich unterstützt?

 

Freundliche Grüße

Ein unzufriedener Kunde

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@strotus@  schrieb:

Hallo,

ich hatte eine Dienstleistung (Software-Update/Pflege) ersteigert, die ein Problem mit einem elektronsichen Gerät im August 2017 zu 80% behoben hat. Ich hatte dazu eine Garantie von 12 Monaten erhalten. Mit Ablauf der nächsten Monate trat das ursprüngliche Problem wieder zunehmend auf und ich nahm Kontakt mit dem Verkäufer auf. Der bat um Zusendung (auf meine Kosten) des Gerätes zwecks Prüfung, was ich dann tat. Zurück bekam ich das Gerät ohne jegliche Funktion mit dem Hinweis, es würde sich nun um ein Hardware-Problem handeln. Das Gerät hatte ich nun zur weiteren Prüfung einem Fachkundigen überlassen, der mir mitteilte, dass das ursprüngliche Problem schon mit dem abschließenden Totalausfall zusammenhing und die Dienstleistung bestenfalls ein Aufschub für die eigentliche Reparatur bedeutete. Nachdem ich den Verkäufer der Dienstleistung kontaktierte, nahm sich dieser nichts davon an und verweigerte auch eine Rückzahlung der unnützen Dienstleistung.

 

In der Bewertung im August 2017 hatte ich schon auf die 80%-Lösung verwiesen. Leider kann man den Verkäufer nicht auf die Garantieleistung bewerten, die hier meines Erachtens nicht erfolgte und somit eigentlich einen negativen Eintrag verlangt.

 

Kann ich nun etwas tun, bei dem ebay mich unterstützt?

 

Freundliche Grüße

Ein unzufriedener Kunde


Servus @strotus

 

In den Angeboten des Verkäufers heute steht geschrieben,

es würden Reparaturen für zwei Fälle angeboten:

1. Gerät geht irgendwo ab "Logo" wieder aus

2. Das Gerät hat sich aufgehängt.

 

Oben steht "Ihr Gerät wird instand gesetzt".

Eine Garantie für 12 Monate ist angegeben,

aber nicht näher definiert.

 

Ob der "Fachkundige" mit seiner Einschätzung recht hat,

wirst auch Du kaum beurteilen können.

Wenn ich mir für jede Spinnerei von Fachleuten € 50 erhalten hätte,

wäre das schon ein nettes Sümmchen.

 

Du hast dem Dienstleister offenbar Gelegenheit gegeben,

hier noch einmal nachzubessern.
Dir dann ein komplett totes Gerät zurückzusenden,

geht freilich so nicht.

Ich würde darauf bestehen,

dass er tut,

was er zugesagt hatte: Instandsetzung

und NICHT Verschlechterung.

 

Bist Du Verbraucher und er Dienstleister, also Gewerbetreibender,

hat er unter Umständen ein dickes Problem,

wenn Du Druck machst.

Mehr als eine Bewertung zu kommentieren,

kannst Du jetzt nicht mehr machen.

 

Ebay hilft Dir - wie immer - gar nicht.

 

 

Und warum bist du nicht froh, dass es noch einige Zeit funktioniert hat und siehst dich jetzt nach etwas Neuem um?

Anonymous
Nicht anwendbar

@strotus@  schrieb:

Hallo,

ich hatte eine Dienstleistung (Software-Update/Pflege) ersteigert, die ein Problem mit einem elektronsichen Gerät im August 2017 zu 80% behoben hat. Ich hatte dazu eine Garantie von 12 Monaten erhalten. Mit Ablauf der nächsten Monate trat das ursprüngliche Problem wieder zunehmend auf und ich nahm Kontakt mit dem Verkäufer auf. Der bat um Zusendung (auf meine Kosten) des Gerätes zwecks Prüfung, was ich dann tat. Zurück bekam ich das Gerät ohne jegliche Funktion mit dem Hinweis, es würde sich nun um ein Hardware-Problem handeln. Das Gerät hatte ich nun zur weiteren Prüfung einem Fachkundigen überlassen, der mir mitteilte, dass das ursprüngliche Problem schon mit dem abschließenden Totalausfall zusammenhing und die Dienstleistung bestenfalls ein Aufschub für die eigentliche Reparatur bedeutete. Nachdem ich den Verkäufer der Dienstleistung kontaktierte, nahm sich dieser nichts davon an und verweigerte auch eine Rückzahlung der unnützen Dienstleistung.

 

In der Bewertung im August 2017 hatte ich schon auf die 80%-Lösung verwiesen. Leider kann man den Verkäufer nicht auf die Garantieleistung bewerten, die hier meines Erachtens nicht erfolgte und somit eigentlich einen negativen Eintrag verlangt.

 

Kann ich nun etwas tun, bei dem ebay mich unterstützt?

 

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