am 10-05-2019 18:54 - zuletzt bearbeitet am 10-05-2019 21:14 von wierz-ester
Hallo,
ich habe vor 11 Monaten ein Kofferset gekauft, bei welchem bereits nach 3x benutzen die Nähte an einem Koffer aufgehen.
Der Verkäufer (gewerblicher Verkäufer) meint das wäre nach 6 Monaten zu spät, er würde mir kulanzhalber anbieten, dass ich den Koffer auf meine Kosten zurücksende an ihn und ich dann den Koffer repariert bekomme.
Ich sehe nicht ein, dass ich die Versandkosten tragen soll, außerdem weiß ich gar nicht woher ich so einen großen Karton bekommen sollte.
Kann mir hier bitte jemand helfen, wie hier meine Rechte aussehen ?
Vielen Dank und viele Grüße
Andrea
Hallo,
also versenden könntest du einen Koffer z.B. unverpackt (als Koffer) durch hermes. Ich habe den Koffer, als ich das mal machte, mit einer Kunststofffolie umwickelt. Hat prima funktioniert.
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Die Gewährleistung gilt (für Neuware) 24 Monate nach dem Kauf. Sie umfasst aber nur Mägel, die bereits beim Kauf (bzw. bei Übergabe der Ware) vorhanden waren (und nicht später entstanden sind). Das muss der Käufer im Zweifel allerdings auch beweisen. Ausnahme: In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf geht man grundsätzlich davon aus, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Wenn der Händler die Gewährleistung in den ersten 6 Monaten ablehnen will, muss er beweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht bestand.
Sogesehen ist die Aussage des Händlers nicht ganz richtig. Andererseits kann ich nicht beurteilen, ob es Dir gelingt, nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Wenn der Händler sich sturr stellt, müsstest Du die Gehrleiatung auf dem Rechtsweg einfordern und dann stellt sich (nach über 6 Monaten) die Frage, ob Du glaubhaft genug nachweisen kannst, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.
ansonsten gibt es eventuell noch die Garantie. Damit hat der Händler aber meistens nichts zu tun (auch wenn viele Händler einem auch dabei weiterhelfen). Denn die Garantieversprechen kommen zumeist vom Hersteller der Ware. Garantien sind gesetzlich nicht gereglt, d.h. die konkreten Bedingungen kann der Hersteller frei festleggen (Garantiedauer, welche Mängel, Kostenaufteilung, geforderte Belege/Nachweise). Die Garantie musst Du normalweise direkt beim Hersteller einfordern. Wenn es für Deinen Artikel Garantie gibt, wäre das einen Versuch wert.
@blondieaoe schrieb:
Hallo,
ich habe vor 11 Monaten ein Kofferset gekauft, bei welchem bereits nach 3x benutzen die Nähte an einem Koffer aufgehen.
Der Verkäufer (gewerblicher Verkäufer) meint das wäre nach 6 Monaten zu spät, er würde mir kulanzhalber anbieten, dass ich den Koffer auf meine Kosten zurücksende an ihn und ich dann den Koffer repariert bekomme.
Ich sehe nicht ein, dass ich die Versandkosten tragen soll, außerdem weiß ich gar nicht woher ich so einen großen Karton bekommen sollte.
Kann mir hier bitte jemand helfen, wie hier meine Rechte aussehen ?
Vielen Dank und viele Grüße
Andrea
Weißt du einen Hersteller und gibt es eine Garantie?
Gewährleistung des Händlers ist rum!