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Gewährleistung

Guten Tag,

im September 2018 kaufte ich eine Microsoft Xbox (neu). Vor ca 2 Monaten ging sie kaputt (ohne eigenes Verschulden). Da die Gewährleistung noch greifen müsste, versuchte ich den Verkäufer wiederholt zu kontaktieren. Dieser meldete sich jedoch nie. Daraufhin schrieb ich ebay an, ebenfalls mehrmals. Leider auch ohne Antwort.

Was kann ich tun? Hat jemand Tipps?

Danke!!!

W.F.

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Antworten (3)

Hallo @wifidoss 

 

Guck mal hier Garantie und Gewährleistung von Microsoft ist nur 1 Jahr und läuft nur über Microsoft.

 

https://support.xbox.com/de-DE/browse/xbox-one/warranties-and-repair

Ebay erreicht man am besten per Telefon.

Ansonsten kehrt sich nach 6 Monaten bei der Gewährleistung die Beweislast um. Das heißt, du müsstest beweisen dass das Gerät den defekt schon bei der Lieferung hatte.
Vielleicht bietet Sony eine Werksgarantie die noch greift.

@wifidoss 

 

eBay ist da soweit raus. Selbst mit PayPal geht nach 180 Tagen ab Kauf nichts mehr.

 

War es originale Neuware? Oder "Neu- Sonstige"?

Es war ein privater Anbieter. Aus der Übersicht geht nicht hervor, ob es Neuware war: Microsoft Xbox One S 500GB Weiß Spielekonsole (Nr.263911636755).

 

Für Neuware von gewerblichen Anbietern gälte:

Du wärst nun selbst dafür verantwortlich, Deine evtl. bestehenden Rechte ggü. dem Verkäufer geltend zu machen.

Ab sechs Monaten nach Kauf allerding ein heikles bis risikobehaftetes Unterfangen, müsstest Du doch (z.B. mittels Gutachten) tatsächlich beweisen, dass der zum Mangel führende Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war.

 

Die pauschale Annahme, dass dem so wäre, gilt nur die ersten sechs Monate nach "Gefahrenübergang", also dem Erhalt der Ware. Mithin bei Dir im März, nicht mehr im Mai, als der Defekt auftrat.

 

Hier bei wikipedia durchaus verständlicher ausgedrückt, als im BGB selbst:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

 

Für Dich und Deinen Verkäufer interessant wohl diese Sätze unter "Beweislast":

 

"Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.

 

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette."

 

Wenn Du also tatsächlich entweder ein echtes Gutachten in Auftrag gibst oder dies bereits in den Händen hältst,

dann mache Deine Ansprüche ggü. dem Verkäufer geltend.

 

Da ein Gutachten allerding gutes Geld kosten und das Gutachten auch nicht in Deinem Sinne ausfallen kann (ein Gutachten ist keine Gefälligkeitsleistung eines Bekannten o.ä., sondern schriftlich und rechtssicher belegbar einer "Urkunde" z.B. des Herstellers oder einer authorisierten Fachwerkstatt gleichstehend),

 

könntest Du auch überlegen, ob Du das nicht gleich zum Hersteller schickst und eine Hersteller-Garantie in Anspruch nimmst, oder auf eigene Kosten reparieren lässt.

Ist einfach nur ein Rechenbeispiel.

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