27-11-2019 13:47 - bearbeitet 27-11-2019 13:48
Wenn ein bei e-bay gekaufter Artikel nach etwa 9 Monaten seinen Geist aufgibt, bricht, nicht mehr funktioniert oder wie auch immer - hat man verloren und keinen Rechtsanspruch.
Geht um einen Fahrradsattel.
Der Verkäufer hat auf Anfragen via ebay nicht reagiert.
Kein Kundenfreundliches Verhalten - aber das Geld für den jetzt nutzlosen Artikel und eine gute Bewertung hat und wird er behalten...
welle_welle2003 schrieb:Wenn ein bei e-bay gekaufter Artikel nach etwa 9 Monaten seinen Geist aufgibt, bricht, nicht mehr funktioniert oder wie auch immer - hat man verloren und keinen Rechtsanspruch.
Geht um einen Fahrradsattel.
Der Verkäufer hat auf Anfragen via ebay nicht reagiert.
Kein Kundenfreundliches Verhalten - aber das Geld für den jetzt nutzlosen Artikel und eine gute Bewertung hat und wird er behalten...
es gibt die gesetzliche Gewährleistung, die beträgt erstmal 24 Monate
allerdings muss der Käufer = Du ab 6 Monate nach Erhalt ggf. nachweisen, dass der Artikel bereits bei der Übergabe diesen Mangel hatte ... kann in den allermeisten Fällen niemand
das betrifft im übrigen nicht nur Käufe bei eBay - bzw. Käufe bei einem Verkäufer auf dem Verkaufsportal eBay
falls der Hersteller eine Garantie gibt, kannst Du Dich an diesen wenden - wobei die Garantie eine freiwillige Leistung der Hersteller ist, ein Hersteller kann diese also geben, muss es aber nicht, und wenn er sie gibt, kann er den Zeitraum frei bestimmen