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Gewerblicher Verkäufer hält sich nicht an Wiederrufsrecht. Fall geöffnet. Vermerk droht.

Sehr geehrte eBay-Community,

 

ich habe bei einem/-er gewerblichen eBay-Verkäufer/in ein paar Schuhe ersteigert. Im Inserat war auch aufgeführt, dass ich Weiderrufsrecht genieße.

Ich habe paar Tage später es mir anders überlegt und den Verkäufer über meinen Wunscht "vom Widerrufsrecht gebrauch zumachen" informiert per Ebaynachricht informiert.

Daraufhin öffnete dieser dann den Fall auf wegen nicht bezahlten Artikel ... ergo mir droht ein Vermerk, welcher zu verschiedenen Einschränkungen  führen kann.

 

Unter der angegebenen Telefonnummer habe ich eine Dame erreicht, die mein Wiederrufsrecht mit einem Rückgaberecht verwechselt und deswegen den Standpunkt vertritt:

Ich können nur erst die Schuhe bezahlen , erhalten und dann erst wieder zurückgeben können. (wohlwissend, dass ich es nicht machen würde, weil ich dann den Rückversand aus der eigenen Tasche bezahlen müsste und es sich aber nicht oder kaum lohnen würde.)

Auf meine Frage hin woher Sie denn diese Info hätten, sagte Sie nur "Gesetzbuch" und welches genau soll ich mich selbst bei meinem Anwalt erkundigen. (Anschließend hat sie aufgelegt.) -> Ergo mit der Verkäuferin überein zu kommen ist keine Option.

 

Ein Ebay-Mitarbeiter riet mir am Telefon eine "Rückgabe" zu starten, die auch sofort automatisch (wegen eBay-Grundsätzen) bstätigt wurde, aber der Fall immer nocht nicht zu ist.

 

Zusammenfassung: ich habe nun beim gekauften Artikel 2 (meiner Meinung sich trotzenden) Hinweise stehen:

+ Für diesen Kauf wurde ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet. Die Zahlung muss bis 03.05.19 erfolgen.

+ Rückgabe wurde gestartet. Einzelheiten zur Rückgabe ansehen. ->

 
"Folgendes ist geschehen
29. Apr.
Den eBay-Grundsätzen entsprechend wurde die Rückgabe akzeptiert"
 
 
Wie vermeide ich nun ein Vermerk?

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (3)

Antworten (3)


@alexander-bolger  schrieb:

Sehr geehrte eBay-Community,

 

ich habe bei einem/-er gewerblichen eBay-Verkäufer/in ein paar Schuhe ersteigert. Im Inserat war auch aufgeführt, dass ich Weiderrufsrecht genieße.

Ich habe paar Tage später es mir anders überlegt und den Verkäufer über meinen Wunscht "vom Widerrufsrecht gebrauch zumachen" informiert per Ebaynachricht informiert.

Daraufhin öffnete dieser dann den Fall auf wegen nicht bezahlten Artikel ... ergo mir droht ein Vermerk, welcher zu verschiedenen Einschränkungen  führen kann.

 

Unter der angegebenen Telefonnummer habe ich eine Dame erreicht, die mein Wiederrufsrecht mit einem Rückgaberecht verwechselt und deswegen den Standpunkt vertritt:

Ich können nur erst die Schuhe bezahlen , erhalten und dann erst wieder zurückgeben können. (wohlwissend, dass ich es nicht machen würde, weil ich dann den Rückversand aus der eigenen Tasche bezahlen müsste und es sich aber nicht oder kaum lohnen würde.)

Auf meine Frage hin woher Sie denn diese Info hätten, sagte Sie nur "Gesetzbuch" und welches genau soll ich mich selbst bei meinem Anwalt erkundigen. (Anschließend hat sie aufgelegt.) -> Ergo mit der Verkäuferin überein zu kommen ist keine Option.

 

Ein Ebay-Mitarbeiter riet mir am Telefon eine "Rückgabe" zu starten, die auch sofort automatisch (wegen eBay-Grundsätzen) bstätigt wurde, aber der Fall immer nocht nicht zu ist.

 

Zusammenfassung: ich habe nun beim gekauften Artikel 2 (meiner Meinung sich trotzenden) Hinweise stehen:

+ Für diesen Kauf wurde ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet. Die Zahlung muss bis 03.05.19 erfolgen.

+ Rückgabe wurde gestartet. Einzelheiten zur Rückgabe ansehen. ->

 
"Folgendes ist geschehen
29. Apr.
Den eBay-Grundsätzen entsprechend wurde die Rückgabe akzeptiert"
 
 
Wie vermeide ich nun ein Vermerk?

Moin @alexander-bolger 

 

 

***Ich habe paar Tage später es mir anders überlegt und den Verkäufer über meinen Wunscht "vom Widerrufsrecht gebrauch zumachen" informiert per Ebaynachricht informiert.*****

 

Was für ein Cirkus.....du hast die Ware ja garnicht erst gezahlt!  Möchtest du auch nicht erhalten um die Rücksendekosten (die du dann natürlich trägst) nicht zu zahlen!

Sorry, aber warum kaufst du dann erst?  Um den Verkäufer zu beschäftigen? Der hat weit besseres zu tun, als deinen Firlefanz noch zu fördern!

Der Eintrag als Nichtzahler ist gerechtfertigt!

Zu deinen 8 Rücknahmen passt der gut!

TE

 

es sind hier Kaufverträge, die abgeschlossen werden, das ist keine Spielwiese. Für Gebotsrücknahmen gelten ganz klare Regeln. Aber Deinem Bewertungen zu urteilen, scheint es doch öfters mal (öfters = zu oft) Probleme mit den Käufen zu geben. Also so oft kann man nicht Pech haben.

 

@linaimforum

 

>>Der Eintrag als Nichtzahler ist gerechtfertigt!

>>Zu deinen 8 Rücknahmen passt der gut!

 

Und sein Bewertungsprofil ist vollgespickt mit solchen Dingen. Also kein Käufer, den man sich so wünscht.

 

Negative BewertungACHTUNG ... DER ARROGANTESTE EBAYVERKÄUFER DENN ICH JE KENNE !!!


@alexander-bolger  schrieb:

Sehr geehrte eBay-Community,

 

ich habe bei einem/-er gewerblichen eBay-Verkäufer/in ein paar Schuhe ersteigert. Im Inserat war auch aufgeführt, dass ich Weiderrufsrecht genieße.

Ich habe paar Tage später es mir anders überlegt und den Verkäufer über meinen Wunscht "vom Widerrufsrecht gebrauch zumachen" informiert per Ebaynachricht informiert.

Daraufhin öffnete dieser dann den Fall auf wegen nicht bezahlten Artikel ... ergo mir droht ein Vermerk, welcher zu verschiedenen Einschränkungen  führen kann.

 

Unter der angegebenen Telefonnummer habe ich eine Dame erreicht, die mein Wiederrufsrecht mit einem Rückgaberecht verwechselt und deswegen den Standpunkt vertritt:

Ich können nur erst die Schuhe bezahlen , erhalten und dann erst wieder zurückgeben können. (wohlwissend, dass ich es nicht machen würde, weil ich dann den Rückversand aus der eigenen Tasche bezahlen müsste und es sich aber nicht oder kaum lohnen würde.)

Auf meine Frage hin woher Sie denn diese Info hätten, sagte Sie nur "Gesetzbuch" und welches genau soll ich mich selbst bei meinem Anwalt erkundigen. (Anschließend hat sie aufgelegt.) -> Ergo mit der Verkäuferin überein zu kommen ist keine Option.

 

Ein Ebay-Mitarbeiter riet mir am Telefon eine "Rückgabe" zu starten, die auch sofort automatisch (wegen eBay-Grundsätzen) bstätigt wurde, aber der Fall immer nocht nicht zu ist.

 

Zusammenfassung: ich habe nun beim gekauften Artikel 2 (meiner Meinung sich trotzenden) Hinweise stehen:

+ Für diesen Kauf wurde ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet. Die Zahlung muss bis 03.05.19 erfolgen.

+ Rückgabe wurde gestartet. Einzelheiten zur Rückgabe ansehen. ->

 
"Folgendes ist geschehen
29. Apr.
Den eBay-Grundsätzen entsprechend wurde die Rückgabe akzeptiert"
 
 
Wie vermeide ich nun ein Vermerk?

Der Fall wurde geöffnet um die Gebühren zurückzuerhalten, was ja auch in Ordnung ist!

 

Wobei der gewerbl. Vk auch einen Abbruch machen könnte.

 

Im Fall kannst du nur bezahlen, wenn nicht, läßt er Vk den mit Verwarnung für dich schließen.

 

Dagegen erhebst du Widerspruch und leitest deine mail weiter!

 

 

Einspruch gegen den Vermerk wegen nicht bezahlter Artikel | eBay

 

Das mit der Rückgabe ist Quatsch!

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder