05-08-2019 09:50
natürlich darfst du Ware, wie im Ladengeschäft möglich, prüfen
eine Nutzung an sich, schließt das Widerrufsrecht jedoch aus, da die Ware durch diese Nutzung, eine Wertminderung erleidet..... sie wäre dadurch nur noch als Gebrauchtware anzubieten
Neu = unbenutzt
benutzt, wenn auch nur 1x = gebraucht
Ausnahme: die Ware ist Mangelhaft, dann wäre es eine Reklamation, der Vk müßte nachbessern