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Höchstbieter nach einer Gebotsrücknahme

Hallo an all die fleißigen Helferlein!

 

Ich bin nach einer Gebotsrücknahme Höchstbieter geworden (Art.-Nr. 221320371442). Nachdem ich den Verkäufer zweimal ausführlich und freundlich darüber informiert habe, dass laut § 10 der AGB kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, wurde einfach ein Fall wegen Nichtzahlung gegen mich eröffnet. Da ich immer zeitnah alle meine Käufe bezahle, hier aber von meinem Recht Gebrauch mache, bin ich nicht gerade begeistert davon. Wie geht es weiter? Muss ich mit einem entsprechenden Vermerk in meinem Mitgliedskonto rechnen?

 

Viele Grüße

 

 

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