09-01-2014 12:58
Ich habe ein 2 Monate altes Handy von privat ersteigert, die besitzer möchten mir aber keine Rechnung oder Garantieerklärung mitsenden, da sie Angst haben, es könnte jemand die Vertragsdaten missbrauchen. Bei so einem neuen Gerät rechne ich aber mit einer Restgarantie. Es wurde nichts dergleichen im Angebot vermerkt. Nun habe ich mitgeteilt, dass man doch die Vertragsdaten schwärzen könne. Ist dies dann trotzdem gültig im Schadensfalle?