14-04-2017 18:37
Ich habe vor 9 Monaten ein Bügeleisen bei einem Ebayhändler gekauft.Nun ist es kaputt und der Händler sagt mir ich hätte bei onlinekäufen nur 6 Monate Garantie.Ich dachte der Onlinehandel wäre gleichgestellt mit dem Kauf im Laden.Kann mir jemand sagen was ich tun kann oder hat er etwa rechtß?
MfG
@putzteufel0_9 schrieb:Ich habe vor 9 Monaten ein Bügeleisen bei einem Ebayhändler gekauft.Nun ist es kaputt und der Händler sagt mir ich hätte bei onlinekäufen nur 6 Monate Garantie.Ich dachte der Onlinehandel wäre gleichgestellt mit dem Kauf im Laden.Kann mir jemand sagen was ich tun kann oder hat er etwa rechtß?
MfG
Du hast auch im Laden nicht generell 2 Jahre Garantie sondern Gewährleistung. Nach 6 Monaten mußt du aber Nachweisen das der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Für eventuelle Garantieansprüche wende dich an den Hersteller.
Garantie ist eine freiwillige Lesitung vom Hersteller.
Dein Verkäufer ist nach 6 Monaten Gewährleistung raus. Wende dich mit der Rechnung an den Hersteller deiner Ware.
Garantie ist ein vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig gegebenes Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen, das typischerweise über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
Dann hier weiter.
http://www.ebay.de/gds/Gewaehrleistung-und-Garantie-/10000000001405063/g.html
mit Gruß
Du verwechselst Garantie und Gewährleistung
Hier mal ein Link, in dem es sehr gut erklärt wird
https://www.verbraucherschutzverein.org/Garantie-und-Gewahrleistung/garantie-gewaehrleistung.html
Hallo putzteufel0_9
Für eine eventuelle Garantie ist der Hersteller nicht der Verkäufer zuständig.
Der Verkäufer hat "nur" 6 Monate Gewährleistung.
Gruß