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Habe mein Maximalgebot zu hoch gesetzt. Wie kann ich mein letztes Gebot zurück nehmen?

hotteh2012
Auf Erkundungstour

Habe auf einen Artikel mein Maximalgebot zu hoch angesetzt. Nun bin ich Höchstbieter. So viel möchte ich nicht ausgeben. Wie kann ich das letzte Gebot streichen lassen?

 

Gesamtes Thema betrachten

 

Hier hast du es ja prima hingekommen:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=321041829145

 

 

 

Aber HIER bist du tatsächlich zu hoch - so ein Mist aber auch:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=321041811035

 

 

 

 

Darf ich raten: Du willst jetzt zurücknehmen und dann 9,99 Euro bieten...  

 

 

 

Sollte dir das auch ohne Hilfe (die du hier sicher nicht bekommen wirst) gelingen, lass dir aber gesagt sein, dass der Bieter, der dann mit 10 Euro wieder vorne liegt, NICHT verpflichetet ist, die Ware abzunehmen, sollte er Höchstbietender bleiben.

 

 

 

Ihr betreibt den Shill-Bidding-Sport derart offensichtlich, dass es schon fast wieder lachhaft ist...

 

 

Außerdem:

 

Selbst wenn immer betont wird, dass Shill-Bidding an sich in Deutschland nicht strafbar ist - gibt es dennoch einen Paragraphen im Strafgesetzbuch, der dabei dennoch zur Anwendung kommen könnte:

 

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

 

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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