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Haftung eBay Kundendienst Käuferschutz - Frage an die Rechtsexperten - exorbitanter Fall ?

Hallo, hier eine Farge an die Rechtsexperten:

 

Gekauft wurde:
Artikel: "Windows 7 Professional Betriebssystem 32 Bit + 64 Bit ! 2 CD's zum Preis von 1."
... mit den dazugehörigen "Lizenzschlüsseln."
Artikelzustand: NEU
Versicherter Versand (DHL-Paket)
Bezahlt mit PayPal.

 

Geliefert wurde:
ein Zettel mit einer "Auswahl" mehrerer "Lizenzschlüssel"
plus 2 selbstgebrannte Installations-CDs
plus betrügerische Anleitung zur Umgehung der Microsoft Windows 7-Aktivierung.
KEINE Lizenzaufkleber.

Geliefert wurde unversichert, als einfache Waren/Büchersendung

 

Tel. Anruf bei Microsoft, Microsoft überprüft "Lizenzschlüssel",
"Lizenzschlüssel" seien "NICHT gültig"

 

Fall wurde von mir eröffnet.

 

- Verkäufer erklärt (mehrfach), er wolle zurück zahlen, tut dies aber nicht.
- Kundendienst verlangt "schriftliches, urkundliches Gutachten mit Stempel" des Herstellers oder eines Fachgeschäfts.
- Ob ich die CDs an Microsoft in München senden soll, mit Verlängerung der Käuferschutz-Frist ?
Kundendienst: DAS sei mir überlassen, aber KEINE Verlängerung der Frist.
- Fachgeschäft Arlt Computer: wir können nicht begutachten, ich soll mich an den eBay-Kundendienst wenden.
(absolut verständlich, bei eBay habe ich schließlich gekauft)
- Kundendienst weigert sich, vom Verkäufer die Sendungsnummer anzufordern,
(PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie $3 und §3.2)
stattdessen soll ich Betrugsanzeige bei der Polizei stellen,
UND "schriftliches, urkundliches Gutachten mit Stempel" des Herstellers oder eines Fachgeschäfts vorweisen.
- Polizei teilt auf Anfrage tel. mit, ohne Sendungsnummer kann der Verkäufer behaupten,
er hätte diese Sendung gar nicht verschickt.
- Kundendienst weigert sich weiterhin, vom Verkäufer die Sendungsnummer anzufordern,
besteht auf Betrugsanzeige bei der Polizei,
sonst KEIN Käuferschutz/Erstattung.
- Ich habe das nicht gerne gemacht: Betrugsanzeige bei der Polizei ist erfolgt!
- Jetzt habe ich im Web eine private Webseite des Verkäufers
(von eBay mitgeteilte Verkäuferdaten stimmen exakt mit Impressum überein) gefunden,
wonach er erst 16 Jahre alt ist, also minderjährig.
- Verstoß gegen die eBay-AGB (§ 2).

 

Und nun die Frage:
Hat eBay/PayPal seine Sorgfaltspflichten bezüglich einer unzulässigen Konto-Eröffnung verletzt,
und ist somit für die mir dadurch entstandenen Schäden
-u.a. ganz erheblicher Zeitaufwand, Schikane, usw.-
unbegrenzt haftungspflichtig ??? ... 😉

 

Wie ist die genaue, rechtliche Sachlage ? ...

 

Im voraus danke Euch allen für etwaige Antworten,
mfG

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