27-07-2019 18:37
Hallo,
reicht es wenn der Händler nur in der Überschrift, Teile eines Gesamtangebotes als defekt deklariert, in der genauen Beschreibung nichts davon erwähnt. Auch ist auf den Photos der eigentlich Defekt nicht abgebildet.
Es handelt sich um ein Spektiv mit Montierung und grossem Stativ. Die defekte des Statives wurden nicht beschrieben, obwohl alle Versteller/Halter gebrochen sind und dies nicht abgebildet/beschreiben wurde. Eine Reparatur faktisch zu aufwändig, dahe versendete der Händler das Stativ ausgezogen in einem sehr langen Paket, ohne diesen Mangel zu erwähnen...
Vielen Dank
Hallo,
wenn solche Stative von ihrem üblichen Gebrauch her zusammenschiebar sind oder das entsprehende Stativ neu zusammenschiebbar ist, hast Du auch einen Anspruch auf ein in dieser Funktion handhabbares Stativ, sofern eine Abweichung von der ursprünglichen Funktion als neues Gerät nicht beschrieben ist.
Dabei kann die Größe (Läne) des Stativs ein Indikator sein (ein 2 m langes Stativ würde niemand mit sich herumchleppen, das würde höchstns für ein Studio geeignet sein und auchdort vermutlich nicht. Ein Stativ, das 30 cm lang ist und das man irgendwo aufstellen muß ist etwas anderes, hat ja auch üblicherweise keine Funktion zum zusammenschieben.
Mit dem Händler gibt es wahrscheinlichvnur Ärger. Ein seröser Händler macht sowas einfachvnicht. Ich würde einfach über einen Widerruf des Kaufs nchdenken.
Anmerkung: Besonders klug war es nicht, nicht nachzufragen, was denn eigentlich defekt ist. So produziert man sich leicht zu vermeidende Probleme selbst.