30-12-2019 09:17
ich habe ein Markenlaptop gekauft, als Ausstellungsstück. In der Zeile: "Modifizierter Artikel" war "nein" vermerkt.
Der Laptop lief von anfang an nicht sehr zufriedenstellend. Nach ca. einem Jahr fiel das Gerät ganz aus und nach einiger Zeit ließ er sich wieder einschalten.
Ich sendete das Gerät zum Hersteller (Servicecenter) und dieser gab als fehler eine nicht originale Festplatte und einen fremden Arbeitsspeicher an.
Der Verkäufer hat das Gerät also umgebaut und dann unter dem Markennamen verkauft.
ist das zulassig?
Hätte er den Artikel nicht als "modifiziert" einstellen müssen?
Danke.
"Nach ca. einem Jahr":
Gut ist in Deinem Falle, dass Du einen Bescheid des Servicecenters hast.
Geht aus diesem hervor, wann die Veränderung vorgenommen wurde? Ein PC oder LapTop kann sich ja so einiges merken, wann eine solch wesentliche Änderung vorgenommen wurde?
Wichtig wäre natürlich, dass Du die Unterlagen zum Kauf noch soweit parat hast, dass ein nicht modifizierter Artikel klar hervorgeht. Und das Dir der Nachweis gelänge, dass der Umbau der Komponenten eben vor Deinem Kauf durchgeführt wurde.
Falls nicht, brauchst Du das nachfolgende eigentlich gar nicht weiterlesen, weil dann die Antworten der anderen Foris zuträfen.
Wenn von einem gewerblichen Händler gekauft, und der Kauf nach dem 01.01.2019 lag,
mache von Deinem Gewährleistungsrecht Gebrauch.
Sollte im Angebot die Gewährleistungsfrist nicht auf ein Jahr begrenzt worden sein, bestünde die wohl sogar zwei Jahre.
Alleine wegen gebrauchter Ware verkürzt sich diese nicht automatisch auf ein Jahr, so wie ich die Lage interpretiere:
Falls von einem gewerblichen Händler:
Lass Dich nicht einlullen,
man muss ein Gerät von einem solchen nicht unmittelbar nach Erhalt auf Herz und Nieren prüfen, um seine Rechte innerhalb der eingeräumten Fristen geltend machen zu können. Das kann eben auch nach 11 Monaten und zwei Wochen geschehen.
Ganz im Gegenteil: Hättest Du das Gerät dabei unfachmännisch geöffnet, hättest Du u.U. erst recht einen Anspruch verloren.
Eine Überprüfung mittels eines Hilfsprogrammes mal außen vor.
Aber selbst da muss man als Laie nicht zwangsläufig die ursprünglich verbauten Komponenten kennen, um eine Manipulation oder Veränderung erkennen zu können.