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Hallo, darf ein Verkäufer die Festplatte und den Ram wechseln und als "nicht modifitiert"verkaufen?

ich habe ein Markenlaptop gekauft, als Ausstellungsstück. In der Zeile: "Modifizierter Artikel" war "nein" vermerkt.

Der Laptop lief von anfang an nicht sehr zufriedenstellend. Nach ca. einem Jahr fiel das Gerät ganz aus und nach einiger Zeit ließ er sich wieder einschalten.

Ich sendete das Gerät zum Hersteller (Servicecenter) und dieser gab als fehler eine nicht originale Festplatte und einen fremden Arbeitsspeicher an.

Der Verkäufer hat das Gerät also umgebaut und dann unter dem Markennamen verkauft.

ist das zulassig?

Hätte er den Artikel nicht als "modifiziert" einstellen müssen?

Danke.

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@klausl0178  schrieb:

ich habe ein Markenlaptop gekauft, als Ausstellungsstück. In der Zeile: "Modifizierter Artikel" war "nein" vermerkt.

Der Laptop lief von anfang an nicht sehr zufriedenstellend. Nach ca. einem Jahr fiel das Gerät ganz aus und nach einiger Zeit ließ er sich wieder einschalten.

Ich sendete das Gerät zum Hersteller (Servicecenter) und dieser gab als fehler eine nicht originale Festplatte und einen fremden Arbeitsspeicher an.

Der Verkäufer hat das Gerät also umgebaut und dann unter dem Markennamen verkauft.

ist das zulassig?

Hätte er den Artikel nicht als "modifiziert" einstellen müssen?

Danke.


Hallo @klausl0178 

 

Das Problem ist in jedem Fall, dass du derjenige bist, der etwas beweisen muss, wenn du den Verkäufer verklagst.

Denn dass der jetzt freiwillig rückabwickelt oder erstattet bezweifle ich. Auch hättest du dem Verkäufer schon erst einmal zwecks Nacherfüllung kontaktieren sollen. Ist aber manchmal leichter gesagt als getan.

Ob die Einschätzung des Herstellers belegen kann, dass der Verkäufer den Umbau am Gerät vollzogen hat, wäre für mich fraglich. Hat vielleicht auch damit zu tun, was der Verkäufer allgemein so verkauft, ob er Rechner allgemein umbaut, repariert.

Ob die Aussagen vom Servicecenter valide sind, ist eine weitere Frage.

Ebay dürfte es herzlich egal sein, ob der Verkäufer vor rund einem Jahr etwas nicht angegeben hat.

@klausl0178 

 

"Nach ca. einem Jahr":

 

Gut ist in Deinem Falle, dass Du einen Bescheid des Servicecenters hast.

Geht aus diesem hervor, wann die Veränderung vorgenommen wurde? Ein PC oder LapTop kann sich ja so einiges merken, wann eine solch wesentliche Änderung vorgenommen wurde?

 

Wichtig wäre natürlich, dass Du die Unterlagen zum Kauf noch soweit parat hast, dass ein nicht modifizierter Artikel klar hervorgeht. Und das Dir der Nachweis gelänge, dass der Umbau der Komponenten eben vor Deinem Kauf durchgeführt wurde.

 

Falls nicht, brauchst Du das nachfolgende eigentlich gar nicht weiterlesen, weil dann die Antworten der anderen Foris zuträfen.

 

 

 

 

Wenn von einem gewerblichen Händler gekauft, und der Kauf nach dem 01.01.2019 lag,

mache von Deinem Gewährleistungsrecht Gebrauch.

 

Sollte im Angebot die Gewährleistungsfrist nicht auf ein Jahr begrenzt worden sein, bestünde die wohl sogar zwei Jahre.

Alleine wegen gebrauchter Ware verkürzt sich diese nicht automatisch auf ein Jahr, so wie ich die Lage interpretiere:

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/15311-verkuerzung-ausschluss-gewaehrleistung...

 

Falls von einem gewerblichen Händler:

Lass Dich nicht einlullen,

man muss ein Gerät von einem solchen nicht unmittelbar nach Erhalt auf Herz und Nieren prüfen, um seine Rechte innerhalb der eingeräumten Fristen geltend machen zu können. Das kann eben auch nach 11 Monaten und zwei Wochen geschehen. 

 

Ganz im Gegenteil: Hättest Du das Gerät dabei unfachmännisch geöffnet, hättest Du u.U. erst recht einen Anspruch verloren.

Eine Überprüfung mittels eines Hilfsprogrammes mal außen vor.

Aber selbst da muss man als Laie nicht zwangsläufig die ursprünglich verbauten Komponenten kennen, um eine Manipulation oder Veränderung erkennen zu können.

 


@klausl0178  schrieb:

ich habe ein Markenlaptop gekauft, als Ausstellungsstück. In der Zeile: "Modifizierter Artikel" war "nein" vermerkt.

Der Laptop lief von anfang an nicht sehr zufriedenstellend. Nach ca. einem Jahr fiel das Gerät ganz aus und nach einiger Zeit ließ er sich wieder einschalten.

Ich sendete das Gerät zum Hersteller (Servicecenter) und dieser gab als fehler eine nicht originale Festplatte und einen fremden Arbeitsspeicher an.

Der Verkäufer hat das Gerät also umgebaut und dann unter dem Markennamen verkauft.

ist das zulassig?

Hätte er den Artikel nicht als "modifiziert" einstellen müssen?

Danke.


@klausl0178 

 

Du merkst erst nach einem Jahr das angeblich andere Komponenten verbaut worden sind?

 

kaum glaubwürdig!

Hallo,

ohne den Angebotstext zu kennen schwer zu sagen, auch was "original" sein würde.

 

Nach einem Jahr allerdings - dürfte es auch schwer sein zu beweisen, das der Laptop so geliefert wurde und nicht in

der Zwischenzeit umgebaut wurde.

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