16-10-2014 10:04
Das Tablett wurde nach dem ersten Defekt ausgetauscht. Nun ist der gleiche Defekt wiederum aufgetreten und Vagera will das nur noch gegen Kosten ersetzen. Hat jemand die selben Erfahrungen ?.
Dein Verkäufer hat m.E. Recht. Es besteht zwar eine Sachmängelhaftung, jedoch ist der Verkäufer nur zur Zeit der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten als erster in der Pflicht. Danach musst DU ihm nachweisen, dass der Mangel von Beginn an vorlag. Wie es sich verhält bei einem bereits erfolgten Austausch kann ich jedoch auch nicht beurteilen. Eventuell wendest Du dich mal an die VBZ und fragst nach.