15-05-2018 18:38
Habe den Verkäufer gebeten einen Nachforschungsauftrag zu stellen der meldet sich aber nicht mehr, habe mit Paypal bezahlt die
meinen aber da ich einen Fall eröffnet habe sie wären dafür nicht mehr zuständig.
Der Fall wurde geschlossen weil der Verkäufer bei Hermes im Sendungsprotokoll stehen hat " ware wurde zugestellt"
Am Tag der Zustellung war ich aber nicht am Ort
Was muss ich noch tun?
Vielen Dank
@europaplatz@ schrieb:Habe den Verkäufer gebeten einen Nachforschungsauftrag zu stellen der meldet sich aber nicht mehr, habe mit Paypal bezahlt die
meinen aber da ich einen Fall eröffnet habe sie wären dafür nicht mehr zuständig.
Der Fall wurde geschlossen weil der Verkäufer bei Hermes im Sendungsprotokoll stehen hat " ware wurde zugestellt"
Am Tag der Zustellung war ich aber nicht am Ort
Was muss ich noch tun?
Vielen Dank
Servus @europaplatz
Wenn Du die Bedingungen zum Käuferschutz von Paypal mal genau liest,
stellst Du fest,
dass Sendungen,
die auf dem Versandweg Schaden nehmen oder verschwinden,
nicht vom Käuferschutz abgedeckt sind.
Das passt beim Kauf von einem privaten Anbieter auch ganz gut zum BGB.
Hier ist festgelegt,
dass der Käufer das Risiko für Versandweg an der Backe hat,
sobald der Absender an den Beförderer übergeben hat.
Diesen Nachweis hat er durch eine nachverfolgbare Sendungsnummer.
Für Käufe von gewerblichen Anbieter passt das aber nicht mehr so gut.
Hier trägt der Händler das Risiko für den Versandweg,
wenn er an einen Verbraucher verkauft hat.
Die Käuferschutzentscheidung von Paypal oder Ebay haut ihn aus diesem Risiko nur vermeintlich raus.
Leider muss der Verbraucher in so einem Fall selbst aktiv sein.
Außerdem gibt es so viele "Profis",
die ohne wirkliche Ahnung verkaufen,
dass man denen das erst noch beibiegen muss.
Eine Mitwirkungspflicht hat aber auch ein privater Anbieter,
wenn es um das Aufspüren der Ware geht.
Ich würde eine E-Mail mit der Beschwerde an Hermes senden
und in CC an die Bundesnetzagentur.
Es handelt sich - auch bei Hermes - hier um den Bereich "Post".
Da eigentlich der Versender Auftragnehmer ist,
soll Hermes ihm die Zustellung mal nachweisen.
Man kann da - mit etwas Druck und Ausdauer - eine Kopie von der "Unterschrift" einfordern.
Je nach Betrag würde ich auch eine Anzeige erstatten
und den Verkäufer als Zeugen benennen.
Bei einem gewerblichen Anbieter würde ich auf Zustellung pochen
und ihn über jeden Schritt Deiner Beschwerde und ggf. Anzeige informieren.
Aber Achtung!
Hast Du einen Ablagevertrag mit Hermes ( Manchen ist das gar nicht bewusst.),
wirst Du so vermutlich nicht weiterkommen.