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Hallo, leider bin ich bei einem meiner ersten ebay Käufe,einem gebrauchten Acer- laptop für 203.-€, Art.180788490005,am 08.01.12,

offensichtlich auf eine Art "Profibastler" hereingefallen. Ich hatte mir aus Unerfahrenheit vorher nicht seine Verkäufe angeschaut.

Nach 4 Mon. war das Teil zum ersten Mal defekt ( Schirm schwarz), er führte eine angebotene Reparatur sehr schnell aus, nach 4 Wo. kam der gleiche Defekt, laut seiner mail eine kalte Lötstelle auf dem mainboard. Wieder Reparatur durch den Verkäufer, jetzt ist das Laptop nach 4 Tagen wieder defekt.

Nach meiner Vermutung hat er das Mainboard mit Heißluft behandelt oder sogar im Ofen "gebacken".

Inzwischen habe ich festgestellt, dass er in 2011/12 ca.20 Laptops(auch Acer) und andere Technikartikel verkauft hat und auch z.T. defekte Ersatzteile kauft. Damit kann er wohl nicht mehr als Privatverkäufer gelten, sondern ist doch ein gewerblicher Händler ?!

Ich habe nachgeforscht, dass mein Laptop im Okt/Nov. 2010 als mit den gleichen Symptomen defekt bei ebay angeboten war und von ihm damals gekauft wurde.

Per mail habe ich nun meinen Rücktritt vom Kauf mitgeteilt und dessen Rückabwicklung verlangt. Dies lehnt er mit fadenscheinigen Ausreden ab.

ebay sagt, Falleröffnung geht nur 45 Tage nach Kauf.

Muss ich jetzt also Einschreiben, Mahnbescheid und das ganze weitere Theater durchziehen?

Ich wäre für nützliche Tipps sehr dankbar, wer hat schon einschlägige Erfahrungen gemacht?

 

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