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Handy als Defekt verkauft aber Käufer will Geld zurück

 

Hallo

ich habe vor einigen Tagen ein Handy verkauft.

 

Bei Artikelzustand habe ich "als Ersatzteil/defekt" gewählt.

Beschreibung


Hier steigert Ihr auf ein Smartphone der Marke HUAWEI
Das Smartphon ist Defekt und dient der Ersatzteilgewinnung.
Das Smartphon geht nicht an. Grund ist unbekannt.
Optisch sehe Bilder.
Es ist nur Smartphon und USB Kabel dabei, kein weiteres Zubehör!


Das geltende EU-Recht sieht eine einjährige Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor.
Da dieser Artikel privat verkauft wird, bedeutet dies für Sie: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass sie auf die Ihnen zustehende gesetzliche Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren verzichten.
Das bedeutet: auch keine Rücknahme. Bitte kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

eBay-Artikelnummer:
222823856944

Kaufer hat Handy erhalten, zerlegt und wollte Handy zurück geben, weil Handy Wasserschaden hat und irgendwelche Teile fehlen.
Ich weiß nicht was mit Handy ist. Ich habe genau so erhalten wie ich verkauft habe. ich habe genau so geschriben: "Das Smartphon geht nicht an. Grund ist unbekannt."
Ich habe mit Ebay Kundenservice gesprochen und Beamter meint, das ich screiben muss "evtl. Wasserschaden "
Ist das Witz?
Hat Kaufer Recht Ware zurück geben?
Bezahlt mit Paypal.
MfG

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Antworten (3)

Antworten (3)

Hallo @petrspb1

 

Guten Morgen !

 

Das Problem ist meiner Meinung nach diese Aussage von Dir :

 

Ich weiß nicht was mit Handy ist. Ich habe genau so erhalten wie ich verkauft habe.

 

Ich interpretiere mal...

 

Du hast also dieses Handy irgendwann mal gekauft...um es dann irgendwann doch wieder zu verkaufen ?

 

d.h. Du wusstest also selbst nicht, WAS für eine "Wundertüte" du eingestellt hast zum Verkauf...

 

Und da du Paypalzahlung ( anstatt nur Überweisung!) anbietest als Privater Verkäufer...hat der Käufer durchaus gute Chancen, über Paypal sein Geld zurückerstattet zu bekommen.

 


@petrspb1schrieb:

 

Hallo

ich habe vor einigen Tagen ein Handy verkauft.

 

Bei Artikelzustand habe ich "als Ersatzteil/defekt" gewählt.

Beschreibung


Hier steigert Ihr auf ein Smartphone der Marke HUAWEI
Das Smartphon ist Defekt und dient der Ersatzteilgewinnung.
Das Smartphon geht nicht an. Grund ist unbekannt.
Optisch sehe Bilder.
Es ist nur Smartphon und USB Kabel dabei, kein weiteres Zubehör!


Das geltende EU-Recht sieht eine einjährige Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor.
Da dieser Artikel privat verkauft wird, bedeutet dies für Sie: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass sie auf die Ihnen zustehende gesetzliche Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren verzichten.
Das bedeutet: auch keine Rücknahme. Bitte kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

eBay-Artikelnummer:
222823856944

Kaufer hat Handy erhalten, zerlegt und wollte Handy zurück geben, weil Handy Wasserschaden hat und irgendwelche Teile fehlen.
Ich weiß nicht was mit Handy ist. Ich habe genau so erhalten wie ich verkauft habe. ich habe genau so geschriben: "Das Smartphon geht nicht an. Grund ist unbekannt."
Ich habe mit Ebay Kundenservice gesprochen und Beamter meint, das ich screiben muss "evtl. Wasserschaden "
Ist das Witz?
Hat Kaufer Recht Ware zurück geben?
Bezahlt mit Paypal.
MfG


Servus @petrspb1

 

Die Herrschaften beim Support mögen sich so aufführen wie manch Beamter,

aber sie sind keiner.

Du hast bei einem "Telefonjoker" in einem Fremd-Call-Center angerufen.
Die sollten sich mit ihrer Rechtsberatung mal zurückhalten.

 

Du kannst keine Schäden angeben,

von denen Du nichts weißt.

 

Innerhalb eines geöffneten Falles kannst Du darauf hinweisen,

dass Du das Teil

1. als defekt eingestellt hattest,

weil es nicht angeht

und

2. angegeben hast, dass Du nicht weißt,

warum es nicht angeht.

 

Außerdem kannst Du darauf verweisen,

dass der Käufer das Teil bereits geöffnet hat.

Du bekommst es also keinesfalls in dem Zustand zurück,

in dem Du es versendet hast.

 

Sollte Paypal gegen Dich entscheiden,

was ich nicht einmal glaube,

würde ich dem Herren das Fell gerichtlich über die Ohren ziehen.

In so einem Fall würde ich mir das echt gönnen.

 


@petrspb1schrieb:

 

Hallo

ich habe vor einigen Tagen ein Handy verkauft.

 

Bei Artikelzustand habe ich "als Ersatzteil/defekt" gewählt.

Beschreibung


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Das Smartphon geht nicht an. Grund ist unbekannt.
Optisch sehe Bilder.
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Das geltende EU-Recht sieht eine einjährige Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor.
Da dieser Artikel privat verkauft wird, bedeutet dies für Sie: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass sie auf die Ihnen zustehende gesetzliche Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren verzichten.
Das bedeutet: auch keine Rücknahme. Bitte kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

eBay-Artikelnummer:
222823856944

Kaufer hat Handy erhalten, zerlegt und wollte Handy zurück geben, weil Handy Wasserschaden hat und irgendwelche Teile fehlen.
Ich weiß nicht was mit Handy ist. Ich habe genau so erhalten wie ich verkauft habe. ich habe genau so geschriben: "Das Smartphon geht nicht an. Grund ist unbekannt."
Ich habe mit Ebay Kundenservice gesprochen und Beamter meint, das ich screiben muss "evtl. Wasserschaden "
Ist das Witz?
Hat Kaufer Recht Ware zurück geben?
Bezahlt mit Paypal.
MfG


@petrspb1

 

 

Nun denn....wenn dein Käufer mit Paypal bezahlt hat, dann hat er natürlich das Recht... einen Fall zu eröffnen " Artikel entspricht nicht der Beschreibung". Dank Paypal wird er auch sein Geld zurückerstattet bekommen.

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