20-07-2018 15:56
Habe für meine Frau ein Handy per Sofortkauf gekauft, nach 1 Tag ist es defekt, kein Klingelton, nur Vibrienen.
Verkäufer angeschrieben, dass das Handy defekt ist und unbrauchbar. Verkäufer sagte keine Garantie oder Rücknahme und
einen Beleg für die Garantie hat er auch nicht. Wurde Ende April bei Aldi verkauft. Wollte mich gütlich mit ihm einigen, die 90€
plus versicherten Versand, aber er weigert sich. Warte nun die 10 Tage ab. Was muß ich noch machen?
Bei PP einen Fall eröffnen
@drudi4711 schrieb:Habe für meine Frau ein Handy per Sofortkauf gekauft, nach 1 Tag ist es defekt, kein Klingelton, nur Vibrienen.
Verkäufer angeschrieben, dass das Handy defekt ist und unbrauchbar. Verkäufer sagte keine Garantie oder Rücknahme und
einen Beleg für die Garantie hat er auch nicht. Wurde Ende April bei Aldi verkauft. Wollte mich gütlich mit ihm einigen, die 90€
plus versicherten Versand, aber er weigert sich. Warte nun die 10 Tage ab. Was muß ich noch machen?
Servus @drudi4711
Solltest Du mit Paypal gezahlt haben,
ist es sehr gut möglich,
dass Du das Geld zurückbekommst,
so Du das Smartphone zurückschickst.
In diesem Fall würde ich das ausgesprochen bedauerlich finden.
Wenn ich allerdings der Verkäufer,
würde ich Dich dann für den Mangel am Gerät heranziehen
und mir den "Verlust" von Dir wiederholen.
Und ja... auch wenn ich kein Freund davon bin,
für jeden Murks zu klagen... aber Deine Haltung als Käufer
schlägt dem Fass doch den Boden aus.
Sowas gehört nachhaltig abgestellt !
Du kaufst ein eingeschweißtes Teil,
für das kein Kassenbon vorhanden ist...
Ist ja laut VK ein Geschenk.
Ihr benutzt das Teil und behauptet nun einfach,
der private Verkäufer sei für den Fehlgebrauch oder den Schaden verantwortlich,
obwohl dieser nachweislich frei von Sachmängeln übergeben hat ?
Das finde ich ausgesprochen dreist !
Servus @drudi4711
Die Formulierung "nach einem Tag ist es defekt" hört sich anders an als "bei Ingebrauchnahme defekt"...
Ich schätze es gar nicht,
wenn Verkäufer ihre Artikel so schön schreiben,
dass aus Schrott Gold wird.
Aber bei originalverpackter Ware kann ein Verkäufer wenig tun.
Ich kaufe doch eigentlich beim Kauf von originalverpackter Ware von privat immer mit dem Risiko,
dass es schwieriger wird,
wenn an der Ware was "dran" ist.
Für mich ist das die Abwägung zwischen dem Preis und dem Risiko.
Bei Händler zahl ich ohne Aldi Tarif € 150.
Da habe ich einen Beleg,
einen gewerblichen Ansprechpartner...
Du hast rund € 50 weniger bezahlt,
willst aber den selben Rahmen wie beim Kauf vom Händler.
Woher weiß denn der VK nun,
dass ein Käufer nicht versehentlich und womöglich unbewusst einen Schaden am Gerät angerichtet hat ?
Ich würde mit dem Handy zu Aldi gehen. Die sind sehr kulant. Denke nicht dass der fehlende Kassenbon eine Rolle spielt.
ist denn ein Bedienungsfehler ausgeschlossen?
http://download2.medion.com/downloads/anleitungen/bda_md60746_de.pdf
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