19-01-2011 11:59
Halo, ich hoffe, dass mir hier jemand einen Rat geben kann. Ich habe im September 2008 einen Hotelgutschein - 7 Tage im DZ mit Frühstück ersteigert. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre. Wollte jetzt gerne den Gutschein einlösen.., leider ist das Hotel in Konkurs... und nun????:O
Du kannst dich über einen Anwalt an den Insolvenzverwalter wenden. Aus der Insolvenzmasse werden ALLE Forderungen beglichen; solche wie deien allerdings ur nachrangig.
Du erhälst dann auch nur einen prozentualen Anteil, der sich an der Höhe deiner Forderung im Verhäkltnis zu den anderen Forderungen bemißt.
Den Anwalt wirst du wohl selbst bezahlen müssen.
Daher: Nimm es als Lehrgeld.
P.S.
In der Regel haben Gutscheine eh nur eine Gültigkeit von max. drei Jahren.....