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Ich habe am 6.7.12 eine Digitalkamera ersteigert,der Artikel war unter "Neu"eingestellt,ist jedoch gebraucht,muss ich den Artikel bezahlen?

Ich habe eine Digitalkamera ersteigert.Sie war unter "NEU" eingestellt.Da ich erst in den letzten Sekunden vor Auktionsende auf den Artikel aufmerksam wurde,habe ich sofort mein Gebot abgegeben und war auch Höchstbietender.Als ich nach Gebotsende den kompletten Inhalt der Artikelbeschreibung las,war ich sehr erstaunt.Die Kamera ist nicht Neu,sondern "kaum benutzt" also gebraucht.Ich teilte dem Verkäufer mit,dass ich unter diesen Voraussetzungen den Artikel nicht mehr will.Nach fast 3 Wochen wurde auf meine e mail reagiert und mir eine Frist gesetzt,bis wann ich den Artikel zu bezahlen hätte.Bei Nichterfüllung würde ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Meine Frage: Muss ich die gebrauchte Kamera abnehmen,obwohl sie als Neu eingestellt war?

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