24-09-2019 08:32
Liebe Community,
ich habe bei einem Verkäufer einen Artikel gekauft, bei dem Zahlung bei Abholung als einzige Zahlmethode angegeben war. Direkt nach dem Kauf und dann erneut einige Tage später habe ich den Verkäufer mit eiinem Terminvorschlag für die Abholung angeschrieben und dabei um Angabe der Abholadresse gebeten. Eie Reaktion auf mein Schreiben gab es nicht. Jetzt mahnte Ebay die Zahlung an und droht mir mit Sanktionen. Ist dies eine neue Masche besonders perfider Internetbetrüger, Zahlung bei Abholung anzubieten, dann aber keine Abholung zu vereinbaren und die Zahlung per Sanktion durch Ebay einzutreiben? Mit einer Lieferung des Artkels nach Zahlung ist dann aber nach meiner Erfahrung nicht zu rechnen. Vor rund sechs Monaten hatte ich für rund 1600,00 € ein Spur 1 Eisenbahnmodell gekauft und per Überweisung bezahlt. Der Verkäufer hat vor der Bezahlung sogar noch mit mir komuniziert. Nachdem er das Geld hatte, war dann Schweigen. Die Rolle von Ebay war in dem Fall sehr unbefriedigend. Außer der Empfehlung an mich, doch noch etwas zu warten, der Anbieter werde schon liefern, hatte man nichts an Unterstützung für mich. Nebenbei: Eine Strafanzeige bei der Polizei hat auch nichts gebracht. Die Staatsawaltschaft, an die die Anzeige weitergeleitet wurde, hat bis heute nicht einmal den Eingang bestätigt. Falls Ebay mich sanktioniert, werde ich dagegen vorgehen. Eine andere Zahlung als bei Abholung und vorheriger Inaugenscheinnahme des Kaufobjekts werde ich nicht akzeptieren. Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Verkäufern?
Ernst
Guten Morgen @vmbzu180kais !
Nenne doch bitte einmal die Artkelnummer!
Wenn nur Bezahlung bei Abholung möglich ist.,
würde ich es auch nur so ablaufen lassen.
Da bist du auf der sicheren Seite, kannst die
Ware begutachten, bezahlen und mitnehmen.
Rufe doch mal beim Kundendienst an!
Viel Erfolg!
Hallo @vmbzu180kais
ich nehme mir nur mal den zweiten von dir beschriebenen Fall vor, denn du hast ja gleich mehrere Sachen erwähnt.
Vor rund sechs Monaten hatte ich für rund 1600,00 € ein Spur 1 Eisenbahnmodell gekauft und per Überweisung bezahlt. Der Verkäufer hat vor der Bezahlung sogar noch mit mir komuniziert. Nachdem er das Geld hatte, war dann Schweigen. Die Rolle von Ebay war in dem Fall sehr unbefriedigend. Außer der Empfehlung an mich, doch noch etwas zu warten, der Anbieter werde schon liefern, hatte man nichts an Unterstützung für mich. Nebenbei: Eine Strafanzeige bei der Polizei hat auch nichts gebracht. Die Staatsawaltschaft, an die die Anzeige weitergeleitet wurde, hat bis heute nicht einmal den Eingang bestätigt. Falls Ebay mich sanktioniert, werde ich dagegen vorgehen. Eine andere Zahlung als bei Abholung und vorheriger Inaugenscheinnahme des Kaufobjekts werde ich nicht akzeptieren. Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Verkäufern?
Warum sollte dich ebay sanktionieren?
Wenn du eine Strafanzeige erstattet hast, dann hast du bei der Polizei eine Tagebuch-Nr. Mit dieser Tagebuch-Nr. lässt sich der Ermittlungsstand verfolgen. Eine Eingangsbestätigung der StA muss nicht unbedingt erfolgen. Du kannst dich aber auch dort immer erkundigen nach dem Stand der Dinge bzw. auch das Aktenzeichen erfragen, warum machst du das nicht? Bei einer Summe von 1.600,00 Euro wäre ich dort persönlich vorstellig geworden, selbst wenn die Auskunft nur ergeben hätte, dass weiter ermittelt wird.
Die Rolle von ebay war unbefriedigend? Na sicher doch, denn du hast keinen Käuferschutz bei Zahlung mit Überweisung, das war schon immer so und das solltest du als langjähriges Mitglied auch wissen, bist immerhin hier seit 11 Jahren angemeldet.
Dies Anmahnungen vom Hausherrn sind automatisiert. Ich hatte mal bei Verkäufern genörgelt, weil nach vier Tagen die Standardmahnung kam. Die hatten da mal wieder was verschlimmbessert und der VK keine Ahnung.
Du darfst das also getrost ignorieren.
Zu den 1600€ - das tut mir leid für Dich aber da kannst Du bestenfalls noch einen Titel erwirken.Und warten ...
( Zum deutschen Gesetz in so einigen Fällen mag ich mich gerade hier nach einem verlorenen Betupper Prozess nicht wirklich äußern !!! )