03-06-2017 18:08
wie im Betreff gesagt, ich habe einen Artikel (1 Lampe) ersteigert, bezahlt, bekommen. Soweit ok. Jetzt stellt sich heraus, dass der Veräufer diese Lampe im letzten Jahr schon einmal versteigert hatte. Der seinerzeitige Käufer konnte den Artikel nicht so schnell abholen, wie der Käufer wollte. Der Verkäufer meinte, der Anspruch des Erst-Käufers sei wegen Nicht-Abholung verfallen, der hatte aber bezahlt. Wem gehört jetzt der Artikel?
Schönen, guten Tag erstmal @gerd_steffens
Sofern der Verkäufer das Geld des ersten Käufers einfach einbehalten hat, ist der VK in der Pflicht zumindest einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen und auch die Mehrkosten zu tragen.
Kaufverträge sind gültig sofern sie nicht mit angemessener Frist sowie Rückzahlung gekündigt wurden.
Feist von einem VK einfach einen Gegenstand weiter zu verkaufen, der schon verkauft und zudem bezahlt wurde.
Warum fragst du, wirst du aufgefordert den Artikel rauszugeben oder was?
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