10-01-2013 12:01
Hallo, ich habe einen Mantel ersteigert, der als super warm deklariert war, und wollte ihn bar bezahlen und mitnehmen, probiere ihn aber vorher an und merke, wie dünn er wirklich ist, der Verkäufer weigert sich, den Kauf rückgängig zu machen, droht mir mit Mahnbescheid.
Wenn ich den Auktionsbetrag nun nicht bezahle und der Mantel beim Verkäufer verbleibt, welche rechtlichen Folgen kann das (auch ausserhalb von Ebay) für mich haben ?