20-11-2017 19:44
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Du verwechselst hier etwas:
der VK nimmt am separaten Ebay-Programm der "Ebay-Garantie" teil - hier hast Du (über das Programm) ein 1-monatiges-Widerrufsrecht
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da der GVK bei seinen Angeboten überhaupt keine gültige WRB veröffentlicht hat bist Du - "höchstöffiziell"- gar nicht über Deine Rechte als Verbraucher informiert worden.
Grundsätzlich gilt eins bei einem Widerruf (diese Informationen findest Du in jeder gültigen-veröffentlichten WRB eines Gewerblichen Verkäufers):
"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."
Du hast das Gerät 5 Tage im Betrieb gehabt - damit ist das Gerät nicht mehr "NEU-OVP" -
um das Gerät zu prüfen reicht ein Einschalten / Einrichten / Testen der Internet-/WLAN-Verbindung/ Test Telefon-
dies dauert max. einen halben Vormittag - aber keine 5 Tage!
Den Wertverlust konnte der GVK somit geltend machen.
Wenn Du anderer Meinung bist musst Du dies zivilrechtlich prüfen lassen
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eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Dein Unmut auf den Händler willst Du jetzt durch diesen Forenbericht kompensieren:
das ist Kindergarten-Verhalten - der Fehler lag bei Dir - sonst niemanden!
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