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Ist diese Vertragsklausel zulässig?

 

Hallo Community,

könnt ihr mir sagen ob diese Vertagsklausel rechtswirksam ist?

 

"Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, sind sämtliche Formen der Gewährleistung (Rückerstattung, Rückgabe, Garantie, Umtausch etc.) hiermit ausgeschlossen. Mit Ihrer Gebotsabgabe verpflichten Sie sich zu dem Kauf und verzichten somit auf sämtliche gesetzlichen Ansprüche."

 

Ich habe das aus der Auktion herauskopiert. Ich meine hier den Teil mit den gesetzlichen Ansprüchen. Hat so etwas Gültigkeit? Hintergrund ist folgender: Ich habe beim Verkäufer ein Handy ersteigert (über 600€) und gestern kam das Paket bis auf Verpackungsmaterial leer an. Ich bin noch im Dialog mit dem Verkäufer, bin mir aber sicher, dass er vorsätzlich betrogen hat und sich jetzt auf diesen Verzicht von gesetzlichen Ansprüchen beruft und nicht liefern oder den Kaufpreis erstatten will. Wäre toll wenn jemand da mehr wüsste.

 

Danke schonmal!

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Hallo,

 

die Antwort auf deine Frage ist ein deutliches "NEIN".

Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschliesen aber nicht die gesetzliche Sachmängelhaftung. Leger ausgesprochen kann man sagen Gesetz ist Gesetz.

In deinem Fall liegt aber kein Sachmangel vor, sondern entweder ein Sendungsverlust oder ein versuchter Betrug.

Bei einem Sendungsverlust liegt das Risiko der Sendung bei dir, da du bei einem privaten Käufer gekauft hast. Da der Versand jedoch als Paket vorgenommen wurde ist die Sendung mit 500 € versichert. Ob DHL leistet wäre abzuwarten.

Bei einem Betrug wäre es für dich, von den Kosten, vorerst am günstigsten eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.

 

Wenn ich aber deine Mitteilungen richtig lese hat der Verkäufer noch gar nicht geantwortet, du solltest seine Antwort jedoch erst abwarten.

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