09-10-2012 17:08
Konkret wurde mir bei ebay eine Hose als "vollkommen neu und ungetragen" verkauft; hinterher hat sich aber herausgestellt, dass die Hose bereits Gebrauchsspuren aufweist. Ich habe dem Verkäufer vorgeschlagen, die Hose zurückzunehmen; ich würde dann sogar die Versandkosten für den Rücktransport übernehmen, bzw. dass mir der Verkäufer einen Teil des Betrages zurückerstattet. Der Verkäufer ist darauf aber nicht eingegangen, sondern bezeichnete mich als "Verleumder", weil ich ihn als "Betrüger diffamieren" wolle, obwohl er es m.E. durch dieses Geschäftsgebahren bewiesen hat zu sein.
Bis jetzt habe ich noch keine entsprechende Bewertung an den Verkäufer vergeben; will es aber tun. DARF ICH DAS? Oder ist das bei ebay nicht ohne weiteres erlaubt, derartige Wörter für die Bewertung (schlechter) Verkäufer zu gebrauchen?