09-03-2014 18:11
Hallo,
Vor kurzem habe ich ein Fahrzeug (Wohnwagen) versteigert.
In der Ebay-Auktion nannte ich Abholung innerhalb 7 Tagen.
Das Fahrzeug ist abgemeldet und kann nicht mehr auf öffentlichem Grund abgestellt werden,
Der Käufer sagte er bezahle den Artikel bei Abholung mehrere versuche meinerseits einen Termin zur Abholung zu vereinbaren scheiterten, er sagte immer kurz und knapp:
Hab nachtschicht.......
seit dem keine nachricht mehr vom Käufer, habe bereits 2 mails geschrieben die nicht beantwortet wurden, der Käufer weiß das die Abholung dringend war da ich den Privatparkplatz bezahle.
die 7 tage frist ist bereits abgelaufen mein Problem ich selbst habe keine abstellmöglichkeit und der Privatparkplatz den ich für das Fahrzeug gemietet habe läuft am 15 diesen monats aus.
Kann ich umgehend weil die 7 tage frist verstrichen ist vom Kaufvertrag zurücktreten ohne angst wegen nichterfüllung zu haben sollte der Käufer das Fahrzeug z.B. in 14 tagen abholen wollen und sich irgendwann melden.
Hm, das ist ganz schön knapp, bis 15. wirst du es regel- und rechtskonform nicht schaffen.
Normalerweise müsstest du jetzt einen Fall wegen nicht bezahlten Artikel öffnen, nach 4 Tagen schließen und dann den Kaufvertrag noch mit Frist von ca. 1 Woche kündigen. Dann wäre aber schon der 20. März.
Selbst wenn du auf die Frist verzichtest (in diesem Fall gut nachvollziehbar) und gleich nach dem Schließen des Falles fristlos kündigst, ist dann schon der 13. März und du hast nur 2 Tage, um den Wohnwagen loszuwerden. Das ist kaum zu schaffen.
Drum würde ich auf deiner Stelle schnell einen Ersatzparkplatz für den Wohnwagen suchen. Gleichzeitig solltest du natürlich auch den Fall öffnen, wie oben beschrieben. Den Artikel kannst du aber erst nach der offiziellen Kündigung des Kaufvertrags wiedereinstellen.