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Käuferschutz funktioniert nicht, wer kann helfen?

Hallo, wer weiß Rat?
Ich habe kaputte Rollos erhalten:
Raffrollo mit Schlaufen Größen 80/100/120/140x140cm Baum Batist grau Raffgardine
( 312037726262 ), von Verkäufer: clever-kauf-24.
Der Verkäufer wollte keine Ersatzteile schicken, sondern ich sollte die Rollos per GLS zurück schicken. Aber den Retourschein konnte ich bei eBay nicht ausdrucken. Darum habe ich das Paket per DHL zurück geschickt und dieses dem Verkäufer samt Quittung mitgeteilt. Das Paket ist laut Sendungsverfolgungsnummer auch schon seit dem 11.4. zugestellt worden. Aber eine Rückzahlung habe ich nicht bekommen. Deshalb habe ich alles auch mit Quittung usw. an EBay geschickt, wegen dem Käuferschutz. Jetzt kamen aber Nachrichten von eBay, dass der Verkäufer um Hilfe gebeten hat und ich keine Rückzahlung bekomme. Jetzt habe ich weder Rollos noch mein Geld und habe zusätzlich auch noch das Paket bezahlt.

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Antworten (5)

Antworten (5)

Guten Tag,

 

leider muss ich mich als Verkäufer hierzu auch einmal zu Wort melden und die Tatsachen richtig stellen. Es kann immer mal etwas sein, aber Probleme kann man klären (meistens zumindest) und da sollten Käufer und Verkäufer eine Lösung finden und nicht von einer Seite nur Forderungen und Beschimpfungen erfolgen!

 

Der Kunde hat uns angeschrieben und uns mitgeteilt, dass das Raffrollo eine schlechte Qualität hat, defekt ist und er sein Geld erstattet haben möchte. Hierzu haben wir ihm geantwortet, dsas er die Zahlung zurück erhält, wenn er die Ware zurücksendet, hierzu haben wir ihm einen kostenlosen Retourenschein angeboten.

 

Mit der zweiten Email haben wir uns dann doch geeinigt, dass wir eine Ersatzteil versenden und gefragt wieviel benötigt werden. Uns wurde geantwortet, eine handvoll so ca 20 Stück. Pro Raffrollo sind allerdings nur 3 dieser Teile verbaut?!?! Wozu hier 20 Ersatzteile?

 

Nachdem Emails ausgetauscht wurden, haben wir dem Kunden dann gesagt er soll die Ware einfach zurücksenden und ihm ein kostenlosen Retourenschein an seine EMAIL Adresse gesendet (haben auch geschrieben, dass es an seine Emailadresse geht)

 

Leider war der Kunde nicht bereit die Sendung mit GLS zu verschicken und hat die Sendung dann auf eigene Kosten per DHL verschickt und dann direkt die Kosten für den Versand von uns gefordert. Leider hat der Kunde die Sendung aber auch an eine falsche Adresse mit einer ganz anderen PLZ gesendet. Wir haben die PLZ 37154 und gesendet wurde an die PLZ 14959. Die Sendung ist bis heute nicht bei uns eingetroffen und somit haben wir die Zahlung auch nicht erstattet.

 

Aus diesem Grund greift in diesem Fall der Käuferschutz nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Team von Clever-Kauf-24


@nortroll0@  schrieb:
Hallo, wer weiß Rat?
Ich habe kaputte Rollos erhalten:
Raffrollo mit Schlaufen Größen 80/100/120/140x140cm Baum Batist grau Raffgardine
( 312037726262 ), von Verkäufer: clever-kauf-24.
Der Verkäufer wollte keine Ersatzteile schicken, sondern ich sollte die Rollos per GLS zurück schicken. Aber den Retourschein konnte ich bei eBay nicht ausdrucken. Darum habe ich das Paket per DHL zurück geschickt und dieses dem Verkäufer samt Quittung mitgeteilt. Das Paket ist laut Sendungsverfolgungsnummer auch schon seit dem 11.4. zugestellt worden. Aber eine Rückzahlung habe ich nicht bekommen. Deshalb habe ich alles auch mit Quittung usw. an EBay geschickt, wegen dem Käuferschutz. Jetzt kamen aber Nachrichten von eBay, dass der Verkäufer um Hilfe gebeten hat und ich keine Rückzahlung bekomme. Jetzt habe ich weder Rollos noch mein Geld und habe zusätzlich auch noch das Paket bezahlt.

Servus @nortroll0

 

Das Kaufen geht überall gleich,

wenn man von einem Gewerbetreibenden kauft.

 

Der hat die Ware erhalten.

Ein Gewerblicher tut gut daran,

die Käufer nicht zu einem bestimmten Beförderer für die Retouren zwingen zu wollen!
Andernfalls darf er mit einer Abmahnung rechnen.

 

 

Ich würde den Käuferschutz,

der sowieso sehr schnell an seine Grenzen kommt,

einfach mal links liegen lassen,

dem Verkäufer eine E-Mail (Impressum)

mit datierter Frist - mit dem Hinweis auf seine Weigerung nachzuerfüllen - zur Erstattung senden.

Und hier für ALLE kosten,

eine Anzeige wg. Unterschlagung in Aussicht stellen,

ebenso wie ein für den VK teures Mahnverfahren.

 

Ich habe es aber sowas von dick,

dass immer mehr gewerbliche Verkäufer hier so tun,

als könne man eine Form von Handelsanarchie betreiben.

 

Hallo,

 

Du kannst innerhalb von 45 Tagen nach Schließung des Falls Einspruch einlegen.

 

Wenn Du Einspruch einlegen möchtest, gehe zur Kaufübersicht:

  • Beim entsprechenden Artikel wählst du Fall aufrufen.
    Wähle Einspruch einlegen

Danach wird das ganze erneut geprüft und man meldet sich dann mit einer endgültigen Enscheidung bei dir.


@nortroll0@  schrieb:
Hallo, wer weiß Rat?
Ich habe kaputte Rollos erhalten:
Raffrollo mit Schlaufen Größen 80/100/120/140x140cm Baum Batist grau Raffgardine
( 312037726262 ), von Verkäufer: clever-kauf-24.
Der Verkäufer wollte keine Ersatzteile schicken, sondern ich sollte die Rollos per GLS zurück schicken. Aber den Retourschein konnte ich bei eBay nicht ausdrucken. Darum habe ich das Paket per DHL zurück geschickt und dieses dem Verkäufer samt Quittung mitgeteilt. Das Paket ist laut Sendungsverfolgungsnummer auch schon seit dem 11.4. zugestellt worden. Aber eine Rückzahlung habe ich nicht bekommen. Deshalb habe ich alles auch mit Quittung usw. an EBay geschickt, wegen dem Käuferschutz. Jetzt kamen aber Nachrichten von eBay, dass der Verkäufer um Hilfe gebeten hat und ich keine Rückzahlung bekomme. Jetzt habe ich weder Rollos noch mein Geld und habe zusätzlich auch noch das Paket bezahlt.

58,48 + Rücksendeporto

 

https://www.ebay.de/itm/Raffrollo-mit-Schlaufen-Grosen-80-100-120-140x140cm-Baum-Batist-grau-Raffgar...

 

Da solltest du dir die Mühe machen und ein Schreiben aufsetzen. Anschrift, Email und Telefon findest du im Impressum!

 

Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html#b

 

Ich würde neue ganze Rollos fordern, ersatzweise eine Rückerstattung, Kontonummer mitangeben!

 

 

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/nachbesserungspflicht

@nortroll0

 

der Käuferschutz klemmt, weil du den für dich kostenlosen Retourschein nicht genutzt hast

das System hätte genau die Tracking Nummer haben wollen

die DHL Kosten, wirst du deshalb auch nicht erstattet bekommen

 

wie wäre es, wenn du dich mal mt dem Vk telefonisch in Verbindung setzt ?

deine Käuferrechte, sind nicht an irgendein Ebay-Tool gebunden 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder