30-04-2018 14:49
Wie komme ich an den Käuferschutz, wenn ich eine Ware bezahle und einfach Nicht dafür erhalte?
Der verkäufer schrebt einfach er habe versandt ohne dies mit einem Kassenbon belegen zu können. Ein Fall wurde eröffnet und entschieden, dass er das Geld nicht zurücksenden muß. Gibt es da eine Erstattung über den Ebay Käuferschutz?
@jesusfreakmarcus777@ schrieb:Wie komme ich an den Käuferschutz, wenn ich eine Ware bezahle und einfach Nicht dafür erhalte?
Der verkäufer schrebt einfach er habe versandt ohne dies mit einem Kassenbon belegen zu können. Ein Fall wurde eröffnet und entschieden, dass er das Geld nicht zurücksenden muß. Gibt es da eine Erstattung über den Ebay Käuferschutz?
Servus @jesusfreakmarcus777
Der Begriff "ebay-Käuferschutz" ist in meinen ebenso irreführend wie die Werbung hier:
https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
In Wirklichkeit ist es praktisch immer ein Paypal-Käuferschutz,
weil er immer irgendwie an Paypal gebunden ist.
Eine Fallöffnung bei Überweisung ist zwar möglich,
wird aber immer im Sinne des Verkäufers entschieden.
Wenn Du von einem privaten Anbieter kaufst,
musst Du bedenken,
dass Du das Risiko des Untergangs der Ware auf dem Versandweg selbst trägst.
Und zwar ab dem Zeitpunkt,
an dem der Verkäufer an den Beförderer übergeben hat.
Bei Frankieren zu Hause und Einwerfen in den Briefkasten
hat er dafür keinen Beleg,
er hätte im Streitfall also ein Problem für den Nachweis.
Aber da müsstest Du schon klagen.
Ein Kassenbon würde doch auch nichts beweisen.
Nur dass jemand Marken für irgendeine Sendung bezahlt hat.
Kommt die Sendung auf dem Postweg wirklich weg,
ist der VK gehalten,
eine Nachforschung anzustoßen.
Du selbst kannst Dich beim Beförderer per E-Mail und in CC (!) bei der Bundesnetzagentur beschweren.
Bei einem sendungsverfolgten Versand - so der angeboten und bezahlt war - muss der VK
Dir eine Sendungsnummer mitteilen.
Hätte er dann anders - also nicht sendungsverfolgt - verschickt,
haftete er,
aber auch hier müsstest Du direkt gegen ihn vorgehen.