abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Käuferschutz

Wie komme ich an den Käuferschutz, wenn ich eine Ware bezahle und einfach Nicht dafür erhalte?

 

Der verkäufer schrebt einfach er habe versandt ohne dies mit einem Kassenbon belegen zu können. Ein Fall wurde eröffnet und entschieden, dass er das Geld nicht zurücksenden muß. Gibt es da eine Erstattung über den Ebay Käuferschutz?

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (4)

Antworten (4)


@jesusfreakmarcus777@  schrieb:

Wie komme ich an den Käuferschutz, wenn ich eine Ware bezahle und einfach Nicht dafür erhalte?

 

Der verkäufer schrebt einfach er habe versandt ohne dies mit einem Kassenbon belegen zu können. Ein Fall wurde eröffnet und entschieden, dass er das Geld nicht zurücksenden muß. Gibt es da eine Erstattung über den Ebay Käuferschutz?


Servus @jesusfreakmarcus777

 

Der Begriff "ebay-Käuferschutz" ist in meinen ebenso irreführend wie die Werbung hier:

https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

 

In Wirklichkeit ist es praktisch immer ein Paypal-Käuferschutz,

weil er immer irgendwie an Paypal gebunden ist.

Eine Fallöffnung bei Überweisung ist zwar möglich,

wird aber immer im Sinne des Verkäufers entschieden.

 

Wenn Du von einem privaten Anbieter kaufst,

musst Du bedenken,

dass Du das Risiko des Untergangs der Ware auf dem Versandweg selbst trägst.

Und zwar ab dem Zeitpunkt,

an dem der Verkäufer an den Beförderer übergeben hat.

Bei Frankieren zu Hause und Einwerfen in den Briefkasten

hat er dafür keinen Beleg,

er hätte im Streitfall also ein Problem für den Nachweis.
Aber da müsstest Du schon klagen.

 

Ein Kassenbon würde doch auch nichts beweisen.

Nur dass jemand Marken für irgendeine Sendung bezahlt hat.

 

Kommt die Sendung auf dem Postweg wirklich weg,

ist der VK gehalten,

eine Nachforschung anzustoßen.
Du selbst kannst Dich beim Beförderer per E-Mail und in CC (!) bei der Bundesnetzagentur beschweren.

 

Bei einem sendungsverfolgten Versand - so der angeboten und bezahlt war - muss der VK

Dir eine Sendungsnummer mitteilen.

Hätte er dann anders - also nicht sendungsverfolgt - verschickt,

haftete er,

aber auch hier müsstest Du direkt gegen ihn vorgehen.

 

 

 

Käuferschutz gibt es nur bei paypal Zahlung.

Allerdings...wie sollte denn versendet werden, oder wofür hast Du bezahlt?

Versichert oder unversichert?

Bei versichertem Versand muss der VK einen Sendenachweiß erbringen.

Kann er das nicht gibt es immer noch die rechtliche Möglichkeit sein Geld oder die Ware einzufordern.


@jesusfreakmarcus777@  schrieb:

Wie komme ich an den Käuferschutz, wenn ich eine Ware bezahle und einfach Nicht dafür erhalte?

 

Der verkäufer schrebt einfach er habe versandt ohne dies mit einem Kassenbon belegen zu können. Ein Fall wurde eröffnet und entschieden, dass er das Geld nicht zurücksenden muß. Gibt es da eine Erstattung über den Ebay Käuferschutz?


Wenn der Fall geschlossen wurde, ohne das der Verkäufer erstatten muss, heißt das die hast mit Überweisung bezahlt. Da gibt es keinen Käuferschutz.

 

 


@jesusfreakmarcus777@  schrieb:

Wie komme ich an den Käuferschutz, wenn ich eine Ware bezahle und einfach Nicht dafür erhalte?

 

Der verkäufer schrebt einfach er habe versandt ohne dies mit einem Kassenbon belegen zu können. Ein Fall wurde eröffnet und entschieden, dass er das Geld nicht zurücksenden muß. Gibt es da eine Erstattung über den Ebay Käuferschutz?


Käuferschutz gibt es nur dann, wenn du mit Pay-Pal gezahlt hast.

Beim Kauf bei einem privaten VK mit der Zahlungsweise Überweisung gibt es keinen Käuferschutz.

Wenn der Fall bereits geschlossen wurde und zwar zugunsten des Verkäufers, dann kannst du auch keinen neuen eröffnen.

Bei unversicherter Versandart geht das Verlustrisiko auf den Käufer über.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder