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Kann der Verkäufer bei selbst verschuldeter Beschädigung den Kauf einfach ohne Nachweis abbrechen?

Habe ein echtes Schmuckstück für 1€ als einzigster Bieter ersteigert. Nach Kaufabwicklung und per direkter Bezahlung per PayPal hat mir der Verkäufer 2 Tage später mitgeteilt, dass das Schmuckstück beim einpacken beschädigt wurde und der echte Stein aus der Fassung heraus gebrochen ist. Die Reparaturkosten stehen nicht im Verhältnis zum Kauf, so das Argument des Verkäufers, und der Kauf wurde vom Verkäufer unmittelbar nach der Mitteilung an mich abgebrochen. Einen Nachweis, ob dies tatsächlich so passiert ist, z.B. in Form eines Fotos, habe ich nicht erhalten. Der Verkäufer stellt sich auf den Standpunkt, dass mal etwas kaputt gehen kann und er das Recht hat, dadurch den Kauf abzubrechen bzw. rückgängig zu machen. Auf meine Nachfrage, was denn genau passiert ist und ob alle Teile noch vorhanden sind, bekomme ich leider vom Verkäufer keine klare Auskunft. 

Darf der Verkäufer meinem Kauf einfach abbrechen, ohne mir darüber eine klare + nachvollziehbare Auskunft zu geben und ohne jeglichen Nachweis der Beschädigung?

Vielen Dank vorab für Eure Mühe zur Beantwortung meiner Frage.

MfG

forggen12

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