21-06-2017 14:13
Hm - ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe über ebay einen Artikel erworben und mich über den guten Preis gefreut.
Sofort nach Zuschlag habe ich den Artikel über Paypal bezahlt.
Eine Stunde später meldet sich der Verkäufer und teilt mit 'aus technischen Gründen ist ein Systemfehler
aufgetreten, der unser Angebot fälschlicherweise mit nicht korrekten Stammdaten angezeigt hat.
Davon war auch leider der Preis betroffen.
Wir fechten den wirksam geschlossenen Vertrag aufgrund eines Preisirrtums an.'
Geht es noch - der Verkäufer hat doch eine gewisse Sorgfaltspflicht.
Er hat die Ware angeboten, ich habe angenommen und bezahlt.
Damit hat der Verkäufer die Verpflichtung die Ware auszuhändigen, oder sehe ich da was falsch?
Dass der Verkäufer einen Angebotsirrtum rechtskonform geltend machen kann, wurde ja schon ausführlich beschrieben.
Allerdings hast Du auch recht mit Deiner Vermutung der Sorgfaltspflicht.
Die oftmals geäußerten Vorhaltungen "Erst lesen, dann entsprechend handeln" treffen natürlich auch auf gewerbliche Verkäufer zu.
Wenn der Verkäufer, aber auch der Käufer nun den Kauf wegen eines (auch zu diesem Preis?) nicht lieferbaren Artikels abbricht,
erhält der Verkäufer u.U. automatisch einen Mangel. Auch wäre der Verkäufer u.U. nicht vor einer ungünstigen Bewertung gefeit, wenn er von sich aus den Kauf abbricht. .
Das mag ihm "Abstrafung" genug sein, um einen solchen Irrtum das nächste Mal durch Lesen seines Angebotes noch vor dem Hochladen zu verhindern. Denn ab einer gewissen Häufung dieser Mängel wird ihm sein Verkäuferkonto eingeschränkt.
Deine Zahlung hast Du hoffentlich umgehend zurückerstattet bekommen?
Es wäre fast dreist, wenn er hier die ihm von eBay gesetzte Frist von 10 Tagen ausschöpft. Davon würde ich mein weiteres Vorgehen abhängig machen.
@palim-palam schrieb:Hm - ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe über ebay einen Artikel erworben und mich über den guten Preis gefreut.
Sofort nach Zuschlag habe ich den Artikel über Paypal bezahlt.
Eine Stunde später meldet sich der Verkäufer und teilt mit 'aus technischen Gründen ist ein Systemfehler
aufgetreten, der unser Angebot fälschlicherweise mit nicht korrekten Stammdaten angezeigt hat.
Davon war auch leider der Preis betroffen.
Wir fechten den wirksam geschlossenen Vertrag aufgrund eines Preisirrtums an.'
Geht es noch - der Verkäufer hat doch eine gewisse Sorgfaltspflicht.
Er hat die Ware angeboten, ich habe angenommen und bezahlt.Damit hat der Verkäufer die Verpflichtung die Ware auszuhändigen, oder sehe ich da was falsch?
@palim-palam schrieb:Hm - ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe über ebay einen Artikel erworben und mich über den guten Preis gefreut.
Sofort nach Zuschlag habe ich den Artikel über Paypal bezahlt.
Eine Stunde später meldet sich der Verkäufer und teilt mit 'aus technischen Gründen ist ein Systemfehler
aufgetreten, der unser Angebot fälschlicherweise mit nicht korrekten Stammdaten angezeigt hat.
Davon war auch leider der Preis betroffen.
Wir fechten den wirksam geschlossenen Vertrag aufgrund eines Preisirrtums an.'
Geht es noch - der Verkäufer hat doch eine gewisse Sorgfaltspflicht.
Er hat die Ware angeboten, ich habe angenommen und bezahlt.Damit hat der Verkäufer die Verpflichtung die Ware auszuhändigen, oder sehe ich da was falsch?
Hallo und guten Tag
das kann jedem mal passieren,ein Komma vor der Zahl oder dahinter ist leider ein Irrtum
Der ohne Fehler werfe den ersten Stein
also nehme das nicht so tragisch
@palim-palam schrieb:Hm - ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe über ebay einen Artikel erworben und mich über den guten Preis gefreut.
Sofort nach Zuschlag habe ich den Artikel über Paypal bezahlt.
Eine Stunde später meldet sich der Verkäufer und teilt mit 'aus technischen Gründen ist ein Systemfehler
aufgetreten, der unser Angebot fälschlicherweise mit nicht korrekten Stammdaten angezeigt hat.
Davon war auch leider der Preis betroffen.
Wir fechten den wirksam geschlossenen Vertrag aufgrund eines Preisirrtums an.'
Geht es noch - der Verkäufer hat doch eine gewisse Sorgfaltspflicht.
Er hat die Ware angeboten, ich habe angenommen und bezahlt.Damit hat der Verkäufer die Verpflichtung die Ware auszuhändigen, oder sehe ich da was falsch?
ja
genauso wie private Verkäufer können auch gewerbliche Anbieter einen Einstellirrtum geltend machen
hat der Preis zufällig 7,.. Euro betragen? war es Autozubehör?
... da gab es nämlich auch schon einige Anfragen - und ganz ehrlich: bei besonders günstigen Sofortkauf-Preisen sollte man sich schon überlegen, warum der Verkäufer das so anbietet ... entweder ist es ein Irrtum, oder ein gehackter Account bzw. ein Betrugsaccount
@palim-palam schrieb:Hm - ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe über ebay einen Artikel erworben und mich über den guten Preis gefreut.
Sofort nach Zuschlag habe ich den Artikel über Paypal bezahlt.
Eine Stunde später meldet sich der Verkäufer und teilt mit 'aus technischen Gründen ist ein Systemfehler
aufgetreten, der unser Angebot fälschlicherweise mit nicht korrekten Stammdaten angezeigt hat.
Davon war auch leider der Preis betroffen.
Wir fechten den wirksam geschlossenen Vertrag aufgrund eines Preisirrtums an.'
Geht es noch - der Verkäufer hat doch eine gewisse Sorgfaltspflicht.
Er hat die Ware angeboten, ich habe angenommen und bezahlt.Damit hat der Verkäufer die Verpflichtung die Ware auszuhändigen, oder sehe ich da was falsch?
Das siehst du falsch. Der Verkäufer hat dir wirksam seinen Irrtum erklârt. Kann ja mal passieren sowas.