24-12-2013 01:26
Ich habe am 7. 12. eine gebrauchte Strickmaschine gekauft, zum Sofort-Kaufen Preis von 360 Euro. Ich weiß nicht, ob der Verkäufer gewerblich handelt, aber er bietet mehrere gebrauchte Strickmaschinen an und bietet Rückgabe, was ich eher als gewerblich bezeichnen würde.
Bezahlt habe ich sofort (Überweisung im Online Banking, war als einzige Option möglich), nach 6 Tagen war die Ware noch nicht als verschickt gekennzeichnet. Ich habe mich beim Verkäufer erkundigt, ob alles in Ordnung ist. Dabei habe ich in der Liste der Betreffzeilen "Artikel noch nicht erhalten" gewählt, und eBay hat daraus automatisch auch einen Fall eröffnet.
Der Verkäufer antwortete sofort, dass er als Berufstätiger die sperrigen Packete nur Samstags zur Post bringen kann, und bemerkte, dass ich kein Fall hätte eröffnen brauchen. Ich habe darauf geantwortet, dass das mit dem Fall aus Versehen passiert ist, und dass ich nun ruhig auf die Maschine warten werde. Am Montag darauf wurde der Artikel als verschickt vermerkt, mit einer Tracking Nummer, die zu einem Packet gehörte, das in ein anderes Bundesland geliefert wurde. Ich wartete aber still, um keine neuen Probleme zu entfachen, und am Freitag traf die Maschine tatsächlich ein.
Am Samstag habe ich viel mit der Maschine gemacht und festgestellt, dass sie richtig gut funktioniert. Habe den Fall geschlossen und den Verkäufer positiv bewertet, nur beim Versand habe ich Abzug bei den Sternen gemacht. Bin sehr zufrieden mit dem Kauf, und auch froh, dass die Probleme vorbei sind, und möchte das Ding sehr gerne behalten.
Und dann hat es mich ziemlich überrascht, den Tag darauf eine Mail von eBay zu kriegen, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Ich kann mir unterschiedliche Gründe dafür vorstellen:
Angenommen es war kein falscher Klick. Hat der Käufer eine rechtliche Grundlage, die Ware einfach zurückzufordern? Welche Chancen habe ich, die Maschine zu behalten? eBay hat ihn bestimmt aufgefordert, den Kaufpreis zurückzuerstatten - zumindest habe ich die Anweisung gekriegt, mich nicht einverstanden zu erklägen, bevor ich das Geld wiederhabe. Was tue ich, wenn er zurücküberweist?