30-03-2017 19:16
Hallo! Habe ein Shirt erworben. Nachdem nur meine Daten an DHL gesendet wurden vom VK, habe ich angefragt, wann denn die Ware versendet wird. Schnell kam die Rückmeldung, daß er das Shirt nicht liefern kann. Beim Nachsehen in seiner Bewertung ist mir aufgefallen, daß dies so nicht das erste Mal ist, daß die Ware auf einmal nicht mehr lieferbar ist. Scheinbar wurde zu günstig ersteigert. Eigentlich darf ich Ware doch nur dann anbieten, wenn ich diese auch habe?! Mal kann es ja sein, das etwas nicht in Ordnung ist, aber vermehrt und immer mit der gleichen Vorgehensweise? So ein VK sollte nicht mehr verkaufen dürfen auf ebay! Wo kann ich ihn melden? MfG
Nichtlieferung der verkauften Ware hat Schadensersatz zur Folge
Das Landgericht Coburg gab der Klage in ganzem Umfang statt und entschied (Urteil vom 17.09.2012 – Az.: 14 O 298/12), dass der Online-Händler grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er die bestellte Ware nicht liefern kann.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Verkäufer durch den Kaufvertrag grundsätzlich verpflichtet ist, die Ware aus dem bestehenden Lagervorrat zu liefern. Die Tatsache, dass ihm die Lieferung unmöglich wurde, hatte der Verkäufer zu vertreten. Der Verkäufer ist verpflichtet, es zu unterbinden, dass Ware, die bereits verkauft wurde, nicht nochmal verkauft wird. Hier hatte der Verkäufer keine Vorkehrungen in seinem Geschäftsbetrieb angestellt, um derartige Veräußerungen von vorneherein zu verhindern.