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Kauf abgebrochen NACH Auktionsende

Immer häufiger stolpert man über verärgerte Beiträge, dass Verkäufer NACH Auktionsende einen Kauf/Transaktion abbrechen können...

 

Es verstößt doch gegen jeglichen Reiz und Sinn einer Auktion... ! Da laufen doch bald die Käufer weg....!?!

 

Wieso ist dies überhaupt möglich??

 

 

 

 

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Antworten (2)

>>Immer häufiger stolpert man über verärgerte Beiträge,

 

die gibt es immer wieder

 

>>dass Verkäufer NACH Auktionsende einen Kauf/Transaktion abbrechen können...

 

so wie Käufer nach Belieben ihre Gebote zurückziehen können oder nicht bezahlen

 

>>Es verstößt doch gegen jeglichen Reiz und Sinn einer Auktion... !

 

Jepp

 

>>Da laufen doch bald die Käufer weg....!?!

 

und die Verkäufer ebenso

 

>>Wieso ist dies überhaupt möglich??

 

den Plattformbetreiber befragen, denn seine aufgestellten Grundsätze sind das Papier - nee Bits und Bytes nicht wert.


@gizm017 schrieb:

Immer häufiger stolpert man über verärgerte Beiträge, dass Verkäufer NACH Auktionsende einen Kauf/Transaktion abbrechen können...

 

Es verstößt doch gegen jeglichen Reiz und Sinn einer Auktion... ! Da laufen doch bald die Käufer weg....!?!

 

Wieso ist dies überhaupt möglich??

 

 

 

 


@gizm017

 

Ebay macht das möglich, weil es am laufenden Band Käufer gibt, die einen Kaufabbruch wünschen. Also wird dem Verkäufer technisch die Möglichkeit gegeben, einen Verkauf abzubrechen, damit der Käufer glücklich ist und der Verkäufer seine Gebühren wieder bekommt.

 

Außerdem kann es immer mal vorkommen, dass ein Verkäufer tatsächlich zum Kaufabbruch berechtigt ist - Artikel gestohlen, Hütte abgebrannt, Hochwasser... Dass Verkäufer das unberechtigt nutzen, weil die technische Möglichkeit besteht, das ist nun wieder Sache der Verkäufer.

 

In letzter Zeit merkt man besonders hier im Forum, dass die Spaß-Verkäufer und Spaßkäufer immer mehr werden. Die einen wollen nicht liefern, wenn der Preis nicht stimmt, die anderen wollen nicht zahlen, weil sie den Artikel nach dem Kauf plötzlich nicht mehr wollen. Dass hier verbindliche Verträge geschlossen werden, scheint der Smartfone-Generation nicht bewusst zu werden.

 

Da wird schnell schnell rumgewischt und genauso schnell schnell wird es eben wieder rückgängig gemacht - oder zumindest versucht. Man muss sich das als Käufer oder Verkäufer aber nicht gefallen lassen. Man kann seine Rechte auch durchsetzen - wenn man es will.

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