17-01-2020 18:51
Ich habe auf einen Artikel des Verkäufers geboten. Dieser hatte noch zehn weitere Artikel. Da ich schon bei diesem Verkäufer etwas gekauft habe, schieb dieser mich an und machte mir einen Vorschlag zur Grafikkarte. Dabei habe ich ihm gesagt, dass ich auch Interesse an den anderen zehn Artikel hätte. Dieser hat mir dann einen Vorschalg gemacht für alle zehn Artikel und hat die anderen zehn Artikel gelöscht und den Artikel, worauf ich geboten habe, hat er das Angebot frühzeitig beendet.
Im Nachhinein wollte ich diese anderen zehn Artikel nicht mehr kaufen, sondern nur den einen und schrieb deshabl den Verkäufer (privat) an, dass ich nur den einen Artikel nehme und ihm geasagt habe, dass Käufe außerhalb von Ebay untersagt sind. Der Verkäufer antwortete mir nach mehreren Mails, dass wir beide einen Kaufvertrag eingegangen sind und da ich die Artikel nicht mehr kaufen möchte, dieser einen Antwalt einschalten wird, um die Sache zu klären.
Erwarte ich irgendwelche Konsewuenzen?
Hi,also wenn jemand 10 Artikel gleichzeitig verkauft, dann liegt die Vermutung nahe,dass er gewerblich handelt. Dann hast Du ein gesetzliches Widerrufsrecht.Du kannst Dir auch seine Verkäufe aus der nahen Vergangenheit anzeigen lassen,bzw.kannst sie in seinen Bewertungen sehen . Man ist ganz schnell gewerblich,da reichen unter Umständen schon einige verkäufe gleichartiger Artikel aus. Einfach mal googeln,es gibt Unmengen an urteilen zu dem Thema , wann gewerbliches Handeln beginnt. Also, ich würde mir deinen Verkäufer genau anschauen,dann ein paar passende Urteile dazu raussuchen und ihm dann sxhreiben , dass Du widerrufst , ggf, per Einschreiben mit Rückschein . Fristen beachetn wäre noch wichtig. Kannst ihm ja noch fragen,ob sein Finanzamt von seinem gewerblichen Treiben weis ( aber nur für den fall ,dass er eindeutig gewerblich ist )
@jehtdirnixan
@christoph10779
@maxre50
In diesem Rechtsstaat kommt es nicht darauf an, als was sich jemand sieht oder beschreibt, sondern was jemand ist. Jedenfalls wenn es sich um die Frage geht, ob jemand privat oder gewerblich handelt. Allerdings ist es nicht einfach, als Laie zu beurteilen, wo im einzelnen Fall genau die Abgrenzung liegt. Das entscheidet im Klagefall ein Richter. Und die Richter urteilen im Einzelfall aus meiner Sicht sehr kleinlich. Kann man über das Internet in entsprechenden Urteilen nachverfolgen, wenn man sich ein Gefühl für die juristischen Eintscheidungen verschaffen will.