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Kauf nach Vertragsabschluss abgebrochen

Hallo,

ich habe am 24.09. einen Artikel ersteigert und auch bereits am 24.09. bezahlt.

Am 04.10. habe ich angefragt, ob der Artikel schon verschickt wurde. Als Antwort kam, die VK wäre soeben erst aus dem Urlaub zurückgekommen. Hätte ich nicht so gemacht, aber ok.

Der Artikel wurde dann am 05.10. verkschickt per DHL Päckchen (lt. Angebot DHL Paket) an eine DHL-Packstation.

Am 09.10. hat die VK mir geschrieben, das Päckchen sei wieder zu ihr zu ihr zurückgekommen, lt. DHL wäre mein Name nicht am Briefkasten gewesen (ist er doch; und das bei Sendung an Paketstation?)

Jetzt hat die VK mir angeboten, das Päckchen nochmal zu verschicken, sobald ich die Versandkosten (für ein Päckchen) nochmal überweisen würde.

Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich nicht noch einmal überweisen werde, da ein DHL Paket vereinbart war.

Daraufhin hat die Verkäuferin den Kauf abgebrochen. Ich habe per Überweisung gezahlt (am 24.09.). Lt. Ebay soll ich die Kosten zurücküberwiesen bekommen.

Wieviel steht mir da jetzt zu? Nur der Kaufpreis oder der Kaufpreis samt Versandkosten, da der Kaufvertrag nach wie vor nicht erfüllt ist und einseitig vom Vertrag abgewichen wurde?

 

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Wenn der Verkäufer sich nicht an die vertraglich vereinbarte Versandform hält, trägt er das Risiko des Untergangs. Da ein privater Verkäufer kaum die Ware nochmals hat, kannst Du ihn nur auffordern, Deine Zahlung (Fristsetzung ) zurückzugeben. Ausserdem könntest Du ankündigen, einen Deckungskauf vorzunehmen und ihm ggf. enstehende Mehrkosten aufzugeben. Die hätte er auch zu tragen. - Wird er wahrscheinlich aber nur über ein Gerichtsurteil machen, wenn er sich im Kaufrecht nicht auskennt. Genau so ist es mit den Versandkosten, Er hat sich nicht an die vertragliche Pflicht gehalten und muß die auch rückerstatten.

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