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Klage wegen Geschäftsschädigung

Hallo ,ich kann nicht so gut deustch aber trotzdem also ich habe ein problem mit ein ebay verkäufer .Also ich hatte früh mit ein ebay account ein artikel gekauft mit überweisung aber nicht bezahlt und das wollte ich nur sehen wie es geht. Dann ist ein fall wegen ein nicht bezahlte artikel geschlossennnDas war vor 2Monaten und jetzt wollte ich vor eine Woche artikel von der gleiche verkäufer  kaufen und es war verboten ,ich dachte dass ist ein server problem und ich habe ein neue account gemacht und mit dem zwei mall probiert und dem Artikel per überweisung gekauft (gleiche verkäufer) und das ging dann habe ich eine artikel überweisst und habe den artikel gekriegt.Das Artikel ist ein Prozessor und weil ich nicht so viel verstädniss von pc habe das habe ich bemerkt dass es nicht passt.Und dann wollte ich eine Rücknahme der Artikel gemacht und der verkäufer hat geschrieben auf ein antwort sowas : ,,Sie hören von Anwallt!Ihre aktivitäten wurden an ebay gegeben.Spaßkäufer wollen wir nicht !"Also das war wenn ich es eine frage für rucknähme gemacht habe direkt von ebay und vordem habe ich der verkäufer gefragt und er hat gesagt also wieso ich kich mit viele account eingellogt ist . Also hilft ihr mich doch ich habe viel viel angst .Kann jemanden mich kurz erzählen was mit mir passieren kann ? DANKE auf ihre antwort.

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@herr_mecker okey.. ja ich mache das niemals mehr ich habe feller schon gemacht und ich werde nie mehr das machen ich wüsste nur nicht dass ich eine schade bei den mache. Ich bin nicht ein spaßkäufer sondern nur wüsste ich nicht wie genau es geht. Ja, ich danke ihnen für ihre antwort.
@herr_mecker aber ich habe bei anderen accounts probiert und das ging also von gleiche haus.Ich hatte kein Hausverbot und wenn ich ein straffzettel bekomme ist das eine sehr höche preis?Danke für ihre antwort und entschuldigung für mein deutsch.

Hallo @kirpante_0

 

strafbar hast Du Dich nicht gemacht, wenn dann könnte der VK höchstens zivilrechtlich gegen Dich vorgehen, ich wüsste allerdings nicht, aus welchem Grund.

 

Natürlich ist es schon ein wenig komisch, dass der erste Kauf wegen eines nicht bezahlten Artikels von Dir abgebrochen wird, und dann Du erneut kaufst, diesmal aber nach Lieferung den Kaufvertrag widerrufen möchtest. Da ist es verständlich, dass der Verkäufer etwas über reagiert.

 

Wie schon im ersten Post geschrieben, weiß ich allerdings nicht, ob dies in irgendeinerweise Deine Käuferrechte einschränkt.

Danke @katzenjogi für ihren antwort aber ich habe nicht genau verstanden also habe ich eine sehr große feller gemacht und kann ich eine straffzettel kriegen,ist das straffbar? Ja ich wüsste nicht dass der verkäufer das macht ich dachte nur das ein server problem ist und so und auf anderen account ging es ja.Ist das gefährlich jetzt für mich ?

Hallo @ntezinski07_2

 

Du wurdest mit Deinem ersten Account von dem Verkäufer gesperrt. Daher hättest Du auch nicht mit einem zweiten Account bei dem Verkäufer bieten und kaufen dürfen, da dieser Dich als Person gesperrt hat, Du hast sozusagen Hausverbot.

 

Was Du gemacht hast, läuft hier unter den eBay AGB als böswilliges Bieten. Was jetzt allerdings ein Klage bringen soll, ist mir auch schleierhaft. Allerdings verfüge ich auch nicht über das Fachwissen, inwieweit ein Kauf trotz Hausverbotes die Käuferrechte einschränkt.

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