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Kontakt zu einem Verkäufer wird aufgrund angeblichen Handelsversuchs außerhalb Ebay verhindert

Mittlerweile ist es mehrere Monate her, das ich einen falsch gelieferten Artikel zurückgesendet habe. Die Rücksendung ist laut Verkäufer nicht angekommen und somit hatte ich einen Nachforschungsantrag beim Paketdienst gestellt. Der Paketdienst sendete mir kürzlich ein Formular, nachdem der Verkäufer am 20.04.2017 nachträglich den Erhalt des Paketes bestätigt hat. Dies widerspricht allerdings einer am 27.04.2017 getätigten Aussage des Verkäufers per Ebay-Nachricht, wonach dieser vom Fahrer des Paketdienstes besucht wurde und eine solche Unterschrift forderte. Diese Unterschrift wurde vom Verkäufer gemäß der Ebay-Nachricht nicht gegeben.

 

Da ich nun klären muss, ob die Unterschrift auf dem Paketdienst-Formular korrekt ist, wollte ich den Verkäufer dazu kontaktieren. Ich habe zwar auch eine normale Mail-Adresse des Verkäufers, welche allerdings nicht der bei Ebay hinterlegten entspricht, aber erhalte dort bislang keine Reaktion. Auch auf Ebay-Nachrichten reagierte der Verkäufer bislang nur verzögert, aber ich erhielt zumindest gelegentlich eine Antwort. Aufgrund des Zeitraumes für den Nachforschungsantrag beim Paketdienst und die verzögerten Antworten des Verkäufers wurde meine eröffnete Anfrage zu diesem Kauf inzwischen von Ebay geschlossen. Da es sich um einen Kauf per Überweisung handelt, ist Ebay zwar grundsätzlich nicht in der Pflicht, aber es war mir auch nicht möglich aus der Anfrage einen Fall zu machen, um die Vorgänge zu klären.

 

Aktuell werden meine Kontaktversuche zum Verkäufer von Ebay mit dem Hinweis blockiert, das ich versuchen würde außerhalb von Ebay einen Handel abzuschließen.

Da es inzwischen ohne geöffnete Anfrage oder einen geöffneten Fall auch nicht mehr möglich ist, sich mit dem Ebay-Kundenservice in Verbindung zu setzen, bleibt mir nur diese Frage an die Community, wie ich den Kontakt zum Verkäufer wiederherstellen, beziehungsweise für den entsprechenden Kontakt Unterstützung von Ebay erhalten kann. Es geht hier ausdrücklich nicht um irgendwelche Forderungen an Ebay, außer, dass es in so einer Angelegenheit möglich sein muss auch länger als 90 Tage mit einem Verkäufer in Kontakt bleiben zu können um eine Klärung herbeizuführen.

In diesem speziellen Fall tragen die Änderungen beim Kundenservice (kein Telefon- oder Mailkontakt ohne geöffnete(n) Anfrage / Fall) und die automatische Nachrichtenüberwachung von Ebay dazu bei, dass ich derzeit einen Verlust von 600€ nicht abschließend klären kann. Da der Kauf schon über 90 Tage zurück liegt, sind auch andere Möglichkeiten außer der direkten Kontaktaufnahme zum Verkäufer nicht mehr gegeben. Kurz vor Ablauf der Frist für meine offene Anfrage konnte ich noch einen telefonischen Kontakt zu Ebay herstellen, allerdings wurde eine Verlängerung der Frist für meine Anfrage abgelehnt. Gerade, weil Ebay für den Verlust keine Leistungen erbringen muss, empfinde ich diese Kontakt-Blockade zum Verkäufer als schweren Eingriff, welcher zur Zeit eine weitere Klärung verhindert.

 

Es würde mich sehr freuen, wenn ich einigermaßen kurzfristig eine Lösung für einen weiteren Kontakt zum Verkäufer bekomme.

 

Mit freundlichen Grüßen an die Community

 

eggi62

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@eggi62 schrieb:

Mittlerweile ist es mehrere Monate her, das ich einen falsch gelieferten Artikel zurückgesendet habe. Die Rücksendung ist laut Verkäufer nicht angekommen und somit hatte ich einen Nachforschungsantrag beim Paketdienst gestellt. Der Paketdienst sendete mir kürzlich ein Formular, nachdem der Verkäufer am 20.04.2017 nachträglich den Erhalt des Paketes bestätigt hat. Dies widerspricht allerdings einer am 27.04.2017 getätigten Aussage des Verkäufers per Ebay-Nachricht, wonach dieser vom Fahrer des Paketdienstes besucht wurde und eine solche Unterschrift forderte. Diese Unterschrift wurde vom Verkäufer gemäß der Ebay-Nachricht nicht gegeben.

 

Da ich nun klären muss, ob die Unterschrift auf dem Paketdienst-Formular korrekt ist, wollte ich den Verkäufer dazu kontaktieren. Ich habe zwar auch eine normale Mail-Adresse des Verkäufers, welche allerdings nicht der bei Ebay hinterlegten entspricht, aber erhalte dort bislang keine Reaktion. Auch auf Ebay-Nachrichten reagierte der Verkäufer bislang nur verzögert, aber ich erhielt zumindest gelegentlich eine Antwort. Aufgrund des Zeitraumes für den Nachforschungsantrag beim Paketdienst und die verzögerten Antworten des Verkäufers wurde meine eröffnete Anfrage zu diesem Kauf inzwischen von Ebay geschlossen. Da es sich um einen Kauf per Überweisung handelt, ist Ebay zwar grundsätzlich nicht in der Pflicht, aber es war mir auch nicht möglich aus der Anfrage einen Fall zu machen, um die Vorgänge zu klären.

 

Aktuell werden meine Kontaktversuche zum Verkäufer von Ebay mit dem Hinweis blockiert, das ich versuchen würde außerhalb von Ebay einen Handel abzuschließen.

Da es inzwischen ohne geöffnete Anfrage oder einen geöffneten Fall auch nicht mehr möglich ist, sich mit dem Ebay-Kundenservice in Verbindung zu setzen, bleibt mir nur diese Frage an die Community, wie ich den Kontakt zum Verkäufer wiederherstellen, beziehungsweise für den entsprechenden Kontakt Unterstützung von Ebay erhalten kann. Es geht hier ausdrücklich nicht um irgendwelche Forderungen an Ebay, außer, dass es in so einer Angelegenheit möglich sein muss auch länger als 90 Tage mit einem Verkäufer in Kontakt bleiben zu können um eine Klärung herbeizuführen.

In diesem speziellen Fall tragen die Änderungen beim Kundenservice (kein Telefon- oder Mailkontakt ohne geöffnete(n) Anfrage / Fall) und die automatische Nachrichtenüberwachung von Ebay dazu bei, dass ich derzeit einen Verlust von 600€ nicht abschließend klären kann. Da der Kauf schon über 90 Tage zurück liegt, sind auch andere Möglichkeiten außer der direkten Kontaktaufnahme zum Verkäufer nicht mehr gegeben. Kurz vor Ablauf der Frist für meine offene Anfrage konnte ich noch einen telefonischen Kontakt zu Ebay herstellen, allerdings wurde eine Verlängerung der Frist für meine Anfrage abgelehnt. Gerade, weil Ebay für den Verlust keine Leistungen erbringen muss, empfinde ich diese Kontakt-Blockade zum Verkäufer als schweren Eingriff, welcher zur Zeit eine weitere Klärung verhindert.

 

Es würde mich sehr freuen, wenn ich einigermaßen kurzfristig eine Lösung für einen weiteren Kontakt zum Verkäufer bekomme.

 

Mit freundlichen Grüßen an die Community

 

eggi62


@eggi62

 

Es stellt sich zunächst die Frage, wie Du den Artikel zurückgesendet hast. Bei einem Paket könntest du anhand der Sendungsnummer nachweisen, dass Du verschickt hast und ob der Verkäufer es erhalten hat oder nicht.

 

Solltest Du auf die Idee gekommen sein, einen 600,- € teuren Artikel als unversichertes und nicht nachverfolgbares Päckchen zurückgeschickt zu haben, so hättest Du äußerst schlechte Karten bezüglich der Rückerstattung. Selbst ein DHL Paket wäre unterversichert gewesen und DHL würde wahrscheinlich nichts erstatten wenn es verloren geht.

 

Um Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen kannst du dessen Anschrift verwenden. Die Anschrift hast Du nach dem Kauf per Mail von ebay bekommen.

Guten Morgen,

 

für Ebay ist der Fall abgeschlossen - die Transaktion wurde durchgeführt, es wurde ein Fall eröffnet, dieser wurde geschlossen, da kein Ebay Käuferschutz besteht.

 

Über Ebay weiterhin den Verkäufer zu kontaktieren, bringt dir gar nichts. Deshalb gehe ich auch nicht darauf ein, dass Ebay den Kontakt unterbindet, weil er keinen Bezug zu einer Transaktion hat, die noch abzuschließen ist bzw. sich auf einen weiteren Kauf bei dem Verkäufer bezieht.

 

Dein Weg ist jetzt ganz einfach:

Du musst den Verkäufer rechtlich in Verzug setzen, wenn du die schriftliche Bestätigung des Versandunternehmens hast, dass dieser bestätigt hat, dass die Rücksendung angekommen ist. Denn ohne diesen Beleg ist der Verkäufer aus der Haftung raus und wäre hier das Versandunternehmen haftbar, wenn du ein Paket und kein Päckchen verschickt hast.

 

Um den Verkäufer in Verzug zu setzen, damit die zukünftigen Anwaltskosten für ein Aufforderungsschreiben von ihm zu tragen sind, schickst du ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung von 10 Tagen zur Zurückzahlung des Kaufpreises sowie der Versandkosten.

 

Nach Ablauf dieser 10 Tage kannst du dann, sollte der Verkäufer nicht reagiert haben, einen Anwalt aufsuchen.

 

Kurz zum Versandunternehmen: Solltest du bei einem Warenwert von 600,00 € als normales Paket ohne Höhenversicherung versendet haben, so haftet dieses nur bis zur Haftungshöhe von 500,00 €. 

 

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