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Kontaktinformation von Migliedern erfüllen § 128 BGB

Hallo

Wie ich erneut feststellen musste werden nach einem Kauf weder der richtige Name noch die Anschrift des Verkäufers von eBay mitgeteilt.

Die Kontaktinformationen von Mitglieder im Rahmen von Auktionen sind wie ich feststellen musste inzwischen Verssschlussachen der Geheimnisstufe "streng geheim".

Es werden auf Anfrage von Seiten von eBay keinerlei Informationen von eBay über Mitglieder herausgegeben wenn entsprechende Anfragen über die erweiterte Suche gestellt werden.

Dies erfüllt nicht nur den Tatbestand der arglistigen Täuschung in Sinne des § 128 StGB sondern, dies unterstelle ich eBay, dient auch zur Verdeckung von Straftaten, denn wenn etwas nicht in Ordnung mit der Ware ist, hat der Käufer keine Möglichkeit herauszufinden wer der Verkäufer der Ware ist.

 

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@hans-hermann_schmitz@  schrieb:

Hallo

Wie ich erneut feststellen musste werden nach einem Kauf weder der richtige Name noch die Anschrift des Verkäufers von eBay mitgeteilt.

Die Kontaktinformationen von Mitglieder im Rahmen von Auktionen sind wie ich feststellen musste inzwischen Verssschlussachen der Geheimnisstufe "streng geheim".

Es werden auf Anfrage von Seiten von eBay keinerlei Informationen von eBay über Mitglieder herausgegeben wenn entsprechende Anfragen über die erweiterte Suche gestellt werden.

Dies erfüllt nicht nur den Tatbestand der arglistigen Täuschung in Sinne des § 128 StGB sondern, dies unterstelle ich eBay, dient auch zur Verdeckung von Straftaten, denn wenn etwas nicht in Ordnung mit der Ware ist, hat der Käufer keine Möglichkeit herauszufinden wer der Verkäufer der Ware ist.

 


Völliger Nonsens.

Du bekommst nach jedem Kauf die sog. "eBay-Glückwunschmail", in der Dir die Käuferdaten mitgeteilt werden.

 

Warum meldest Du Dich nicht einfach bei eBay ab, bei den unzähligen Problemen, die Du hier hast?:

https://community.ebay.de/t5/forums/recentpostspage/post-type/message/user-id/262900


@hans-hermann_schmitz@  schrieb:

Hallo

Wie ich erneut feststellen musste werden nach einem Kauf weder der richtige Name noch die Anschrift des Verkäufers von eBay mitgeteilt.

Die Kontaktinformationen von Mitglieder im Rahmen von Auktionen sind wie ich feststellen musste inzwischen Verssschlussachen der Geheimnisstufe "streng geheim".

Es werden auf Anfrage von Seiten von eBay keinerlei Informationen von eBay über Mitglieder herausgegeben wenn entsprechende Anfragen über die erweiterte Suche gestellt werden.

Dies erfüllt nicht nur den Tatbestand der arglistigen Täuschung in Sinne des § 128 StGB sondern, dies unterstelle ich eBay, dient auch zur Verdeckung von Straftaten, denn wenn etwas nicht in Ordnung mit der Ware ist, hat der Käufer keine Möglichkeit herauszufinden wer der Verkäufer der Ware ist.

 


Servus @hans-hermann_schmitz

 

Du bist aber auf einem ganz schön falschen Dampfer....

Den Paragrafen gibt es aber schon eine ganze Weile nicht mehr

und hätte auch sowas von nicht gepasst.

Und da StGB sollte man auch nicht mit dem BGB verwechseln.

 

Was passiert denn,

wenn Du die Daten über das entsprechende Formular anforderst ?
Steht bei Dir da dann "streng geheim" ?

 

Hast Du mal ein konkretes Beispiel,

also einen Artikel,

bei dem Du keine Kontaktdaten erlangen konntest ?


@hans-hermann_schmitz  schrieb:

Hallo

Wie ich erneut feststellen musste werden nach einem Kauf weder der richtige Name noch die Anschrift des Verkäufers von eBay mitgeteilt.

Die Kontaktinformationen von Mitglieder im Rahmen von Auktionen sind wie ich feststellen musste inzwischen Verssschlussachen der Geheimnisstufe "streng geheim".

Es werden auf Anfrage von Seiten von eBay keinerlei Informationen von eBay über Mitglieder herausgegeben wenn entsprechende Anfragen über die erweiterte Suche gestellt werden.

Dies erfüllt nicht nur den Tatbestand der arglistigen Täuschung in Sinne des § 128 StGB sondern, dies unterstelle ich eBay, dient auch zur Verdeckung von Straftaten, denn wenn etwas nicht in Ordnung mit der Ware ist, hat der Käufer keine Möglichkeit herauszufinden wer der Verkäufer der Ware ist.

 


@hans-hermann_schmitz

 

auch von mir: ich habe ohne Ausnahme in allen Kaufbestätigungen die Adressen der Verkäufer erhalten, sowohl der privaten als auch der gewerblichen

 

wenn eine Mail mal nicht kommt - passiert schon seit eBay-Anbeginn dann und wann - kann man die Daten auch wie sonst auch über die erweiterte Suche anfordern

 

man bekommt diese Daten nur dann nicht über die erweiterte Suche, wenn das Angebot von eBay gelöscht wurde ... wenn ein Strafverfahren gegen den Empfänger des Geldes (nicht unbedingt identisch mit dem Inhaber des Mitgliedskontos, wenn - wie es tagtäglich hier passiert - das Mitgliedskonto gehackt wurde) eingeleitet wurde, bekommen die entsprechenden Stellen aber durchaus Auskunft  über alle Daten

 

um welches Angebot geht's denn bei Dir genau? hoffentlich nicht um den von Dir negativ bewerteten gewerblichen Anbieter ...

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder