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Mahnbescheid nach erfolgloser Postzustellung

Folgender Vorfall:

 

Verkauf eines 1-Euro-Artikels, Versand als Großbrief an die als Lieferadresse angegebene Adresse.

 

Käufer hat den Brief nicht erhalten, ich als Verkäufer kann keine Sendungsverfolgung veranlassen.

 

Dann kommt nach ca. 3 Wochen der Brief an mich mit dem Vermerk "unzustellbar, Empfänger nicht zu ermitteln" zurück.

 

Ich habe dem Käufer den Kaufpreis abzüglich Porto überwiesen. Nun erhalte ich einen Mahnbescheid über die Hauptforderung mit 3,60 Euro.

 

Wie kann ich vorgehen?

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Antworten (4)

@hobbyfreulein

 

Nun erhalte ich einen Mahnbescheid über die Hauptforderung mit 3,60 Euro.

Wie kann ich vorgehen?

 

Ganz klar, indem du gegen den Mahnbescheid insgesamt fristgerecht Widerspruch einlegst. Allerdings solltest du den Umschlag noch haben, auf dem der Postvermerk steht und deine Adressierung sollte natürlich korrekt gewesen sein.

 

Wenn letzteres nicht der Fall ist, so kommt es sehr auf eure bisherige Korrespondenz an (z. B. ob er dir zuvor eine angemessene Frist gesetzt hat, ob er den Rücktritt erklärt hat etc.pp.). Das weiß man ohne weitere Angaben von dir nicht. Du kannst dich hier übrigens über den Antwortbutton an der Diskussion hier beteiligen.


@hobbyfreulein schrieb:

Folgender Vorfall:

 

Verkauf eines 1-Euro-Artikels, Versand als Großbrief an die als Lieferadresse angegebene Adresse.

 

Käufer hat den Brief nicht erhalten, ich als Verkäufer kann keine Sendungsverfolgung veranlassen.

 

Dann kommt nach ca. 3 Wochen der Brief an mich mit dem Vermerk "unzustellbar, Empfänger nicht zu ermitteln" zurück.

 

Ich habe dem Käufer den Kaufpreis abzüglich Porto überwiesen. Nun erhalte ich einen Mahnbescheid über die Hauptforderung mit 3,60 Euro.

 

Wie kann ich vorgehen?


@hobbyfreulein

von wem genau hast du den Mahnbescheid erhalten?

So einfach geht das nicht - der Gläubiger, also Käufer, hätte erst seine Forderung geltend machen müssen.

Aufforderung der Rückzahlung mit Fristsetzung. Dann nochmals abmahnen oder einen Mahnbescheid beantragen.

 

Welche begründete und fällige Forderung gegen dich besitzt der Käufer?

 

Lege sofort Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein.

 

Das ganze klingt etwas sehr eltsam.

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo hobbyfreulein

 

Einen Mahnbescheid vom Gericht?

 

@hobbyfreuleinist das dein ernst?

 

Nun gut... du kannst gegen die Teilforderung von einem Euro Widerspruch einlegen, da du den einen Euro ja zurück überwiesen hast und das belegen kannst

 

und du kannst die Teilforderung von 2,60 anerkennen oder auch dagegen Widerspruch einlegen.

 

Hast du den Umschlag mit dem Vermerk aufgehoben als Nachweis? Macht sich gut, wenn du Widerspruch einlegst.

 

Wieso kannst du als Verkäufer keine Sendungsverfolgung veranlassen?

Natürlich hättest du einen Nachforschungsantrag online stellen können.

 

 

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