11-08-2017 18:26
Folgender Vorfall:
Verkauf eines 1-Euro-Artikels, Versand als Großbrief an die als Lieferadresse angegebene Adresse.
Käufer hat den Brief nicht erhalten, ich als Verkäufer kann keine Sendungsverfolgung veranlassen.
Dann kommt nach ca. 3 Wochen der Brief an mich mit dem Vermerk "unzustellbar, Empfänger nicht zu ermitteln" zurück.
Ich habe dem Käufer den Kaufpreis abzüglich Porto überwiesen. Nun erhalte ich einen Mahnbescheid über die Hauptforderung mit 3,60 Euro.
Wie kann ich vorgehen?
Nun erhalte ich einen Mahnbescheid über die Hauptforderung mit 3,60 Euro.
Wie kann ich vorgehen?
Ganz klar, indem du gegen den Mahnbescheid insgesamt fristgerecht Widerspruch einlegst. Allerdings solltest du den Umschlag noch haben, auf dem der Postvermerk steht und deine Adressierung sollte natürlich korrekt gewesen sein.
Wenn letzteres nicht der Fall ist, so kommt es sehr auf eure bisherige Korrespondenz an (z. B. ob er dir zuvor eine angemessene Frist gesetzt hat, ob er den Rücktritt erklärt hat etc.pp.). Das weiß man ohne weitere Angaben von dir nicht. Du kannst dich hier übrigens über den Antwortbutton an der Diskussion hier beteiligen.
@hobbyfreulein schrieb:Folgender Vorfall:
Verkauf eines 1-Euro-Artikels, Versand als Großbrief an die als Lieferadresse angegebene Adresse.
Käufer hat den Brief nicht erhalten, ich als Verkäufer kann keine Sendungsverfolgung veranlassen.
Dann kommt nach ca. 3 Wochen der Brief an mich mit dem Vermerk "unzustellbar, Empfänger nicht zu ermitteln" zurück.
Ich habe dem Käufer den Kaufpreis abzüglich Porto überwiesen. Nun erhalte ich einen Mahnbescheid über die Hauptforderung mit 3,60 Euro.
Wie kann ich vorgehen?
von wem genau hast du den Mahnbescheid erhalten?
So einfach geht das nicht - der Gläubiger, also Käufer, hätte erst seine Forderung geltend machen müssen.
Aufforderung der Rückzahlung mit Fristsetzung. Dann nochmals abmahnen oder einen Mahnbescheid beantragen.
Welche begründete und fällige Forderung gegen dich besitzt der Käufer?
Lege sofort Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein.
Das ganze klingt etwas sehr eltsam.
@hobbyfreuleinist das dein ernst?
Nun gut... du kannst gegen die Teilforderung von einem Euro Widerspruch einlegen, da du den einen Euro ja zurück überwiesen hast und das belegen kannst
und du kannst die Teilforderung von 2,60 anerkennen oder auch dagegen Widerspruch einlegen.
Hast du den Umschlag mit dem Vermerk aufgehoben als Nachweis? Macht sich gut, wenn du Widerspruch einlegst.
Wieso kannst du als Verkäufer keine Sendungsverfolgung veranlassen?
Natürlich hättest du einen Nachforschungsantrag online stellen können.
Warum willst Du denn jetzt die 60,- € zahlen? Nur um Deine Ruhe zu haben?
Den Gang zum Amtsgericht kannst Du dir wirklich sparen. Dort bekommst du keine Rechtsberatung. Die können/dürfen Dir höchstens beim Ausfüllen Deiner Antwort auf den Mahnbescheid helfen.
Bevor ich mich mit meiner Antwort weiter aus dem Fenster lehne hätte ich noch ein paar Fragen:
1.) Warum hast Du den Euro zurückgezahlt? Einfach so oder hat die Käuferin eine Rückzahlung gefordert?
2.) War die Adresse korrekt oder eine falsche (evl. alte Adresse)?
3.) Woher hattest Du die Adresse (Ebay-Mail/Einzelheiten zum Kauf/Versandschein drucken) und wann hast du sie abgerufen? Bevor oder nachdem die Käuferin die Kaufabwicklung durchlaufen hatte?