31-12-2014 17:39
Hallo,
ich habe eine Modelleisenbahnlok gekauft, bei der ich vorher anfragte, ob die Aufstiegsleitern alle unbeschädigt und nicht geklebt sind
(bei diesem Loktyp ist das leider häufig der Fall, weswegen ich ausdrücklich nachfragte).
Dies wurde mir bestätigt. Die Frage+Antwort ist auch im Angebot bestätigt. Angekommen ist die Lok mit zwei abgebrochenen Leitern.
Der Verkäufer behauptet nun, daß er die Lok ordnungsgemäß verpackt hatte (im Beisein seiner Frau) und alle Leitern noch dran waren. Es müsse also beim Auspacken passiert sein.
Dies kann nicht sein, denn die Leitern lagen beim Abnehmen der Abdecknoppenfolie rechts neben der Lok. Wären sie beim Transport
oder durch mich abgebrochen, lägen sie unterhalb der Türen, wo sie angebracht waren. Es kamen mehrere Päckchen gleichzeitig an,
so daß meine Frau neben mir stand, als ich die Verpackung öffnete. Es war keine Orginalverpackung, was mir aber bekannt war.
Durch die Noppenfolie wurde die Lok offensichtlich etwas zu hart in das Verpackungskästchen hineingedrückt.
Der Verkäufer weigert sich, den Überweisungsbetrag nach Rücksendung zu erstatten.
Frage:
Wie schätzen Sie die prozessuale Lage hinsichtlich der Beweislage an?
(Unmittelbar nach Öffnen habe ich die Situation fotografiert und an den Verkäufer gesandt)